Drei neue Senatsvorsitzende am Bundesfinanzhof

Der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat mit Wirkung vom 29.11.2018 Jutta Förster, Peter Brandis und Meinhard Wittwer zu Vorsitzenden Richtern des Bundesfinanzhofs ernannt. Förster übernimmt laut Mitteilung des Gerichts den Vorsitz des Zehnten Senats, Brandis wird künftig den Elften Senat leiten und Wittwer den Sechsten.

Jutta Förster seit 2007 Mitglied des Zehnten Senats

Die aus Warburg stammende Steuerjuristin Jutta Förster begann ihre berufliche Laufbahn im Jahr 1988 im höheren Dienst der Bundesfinanzverwaltung. 1990 wechselte sie als steuerrechtliche Referentin zum Deutschen Industrie- und Handelstag und übernahm 1995 die Leitung der Steuerabteilung des Verbandes des Deutschen Maschinen- und Anlagebaus. Später war sie bei zwei börsennotierten Großunternehmen in leitenden Steuerpositionen tätig. Jutta Förster wurde im Juli 2007 zur Richterin am Bundesfinanzhof ernannt. Seitdem ist sie Mitglied des Zehnten Senats, dessen Zuständigkeit die Besteuerung von Einzelgewerbetreibenden sowie Streitfälle in den Bereichen der Sonderausgaben und der Alterseinkünfte umfasst. Seit 24.08.2011 war sie Stellvertreterin der Vorsitzenden. Von Mitte 2010 bis Mitte 2018 war sie zudem Mitglied im Präsidialrat des Bundesfinanzhofs. Förster ist seit dem 01.07.2018 ferner Mitglied im Großen Senat des Bundesfinanzhofs und seit April 2011 Honorarprofessorin an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Osnabrück.

Peter Brandis künftig für Umsatz- und Körperschaftsteuer zuständig

Peter Brandis war nach seiner Ausbildung im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen und dem juristischen Studium zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Institut für Steuerrecht der Universität zu Köln tätig. Nach der Promotion und dem Zweiten Staatsexamen kehrte er zunächst an die Universität zurück, um alsdann eine Tätigkeit als hauptamtlicher Dozent an der Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen aufzunehmen. Als Oberregierungsrat wechselte Brandis in die Finanzgerichtsbarkeit zum Finanzgericht Düsseldorf und war dort bis zu seiner Ernennung zum Richter am Bundesfinanzhof am 17.08.2005 tätig. Er gehörte seitdem dem Ersten Senat an, der insbesondere für Körperschaftsteuerrecht und Internationales Steuerrecht zuständig ist. Seit März 2016 war er Vertreter des Senatsvorsitzenden. Im Bundesfinanzhof nimmt Peter Brandis zusätzlich die Funktion eines Richters für Angelegenheiten der Bibliothek wahr, der zugleich den Pressesprecher des Gerichts vertritt. Der Elfte Senat, dem er nun vorsteht, ist für Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer zuständig.

Meinhard Wittwer wechselt vom Vierten zum Sechsten Senat

Der aus Nordrhein-Westfalen stammende Meinhard Wittwer begann seine berufliche Laufbahn nach dem Studium der Rechtswissenschaften und der Referendarzeit im Jahr 1993 in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. 1998 wechselte er vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zum Finanzgericht Münster. Diesem gehörte er - unterbrochen durch eine fast vierjährige Abordnung an den Bundesfinanzhof als wissenschaftlicher Mitarbeiter - bis zu seiner Ernennung zum Richter am Bundesfinanzhof im Oktober 2006 an. Im Bundesfinanzhof war Meinhard Wittwer bisher Mitglied in dem insbesondere mit der Besteuerung von Personengesellschaften befassten Vierten Senat und war seit September 2013 zugleich Stellvertreter des Vorsitzenden. Wittwer gehörte ferner mehrere Jahre dem Präsidium des Bundesfinanzhofs an. Er übernimmt den Sechsten Senat, der für Lohnsteuer, außergewöhnliche Belastungen sowie Land- und Forstwirtschaft zuständig ist.

Redaktion beck-aktuell, 4. Dezember 2018.