Ein unaufgefordert unterbreitetes, kostenloses Testangebot darf nach Ablauf der Probephase nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag umgewandelt werden. Eine solche Geschäftspraxis sei unlauter, entschied das Landgericht Limburg an der Lahn und verbot sie dem Unternehmen F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH (Az: 5 O 30/16). Dies teilte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 27.01.2017 mit.
Mehr lesenNicht das rheinland-pfälzische Innenministerium, sondern der Bundesinnenminister ist für das Verbot des Vereins "Hells Angels Motorradclub (MC) Bonn" zuständig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz mit Urteil vom 17.01.2017 entschieden und die Verbotsverfügung wegen formeller Rechtswidrigkeit aufgehoben. Denn die Tätigkeit des Vereins erstrecke sich über das Land Rheinland-Pfalz hinaus (Az.: 7 C 10326/16.OVG).
Mehr lesenBB-BUZ § 2 I
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs bleibt für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit auch dann die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit maßgebend, wenn der Versicherte nach dem erstmaligen Eintritt des Versicherungsfalles zunächst einer leidensbedingt eingeschränkten Tätigkeit nachging. Ferner begründe bei Vereinbarung einer konkreten Verweisungsmöglichkeit die Beendigung der Vergleichstätigkeit erneut eine Leistungspflicht des Versicherers, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen unverändert außerstande ist, der in gesunden Tagen ausgeübten Tätigkeit nachzugehen.
BGH, Urteil vom 14.12.2016 - IV ZR 527/15 (OLG Schleswig), BeckRS 2016, 109928
Mehr lesenDie Leuphana Universität Lüneburg darf die Namen der Mitglieder der Evaluierungskommission und des Fachgutachters in einem Verfahren auf Angleichung der Dienstaufgaben eines Professors durch die Universität und das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur nicht geheim halten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 10.01.2017 (Az.: 20 F 3.16) entschieden und eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (BeckRS 2016, 41996) bestätigt.
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