Bundesrat: Pkw-Maut nimmt letzte Hürde

Nach einigen Kontroversen hat der Bundesrat das Gesetz zur Einführung der Pkw-Maut am 31.03.2017 gebilligt. Dies teilte die Länderkammer mit. Die Empfehlung der Fachausschüsse, den Vermittlungsausschuss anzurufen, erhielt bei der Plenarabstimmung keine Mehrheit. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Steuersenkung für besonders schadstoffarme Fahrzeuge geplant

Nach der Neuregelung ist die Nutzung der Bundesautobahnen und Bundesstraßen nur noch gegen eine Gebühr möglich. Ihre Höhe von maximal 130 Euro bestimmt sich nach Hubraum und Umweltfreundlichkeit der Autos. Für Autofahrer aus dem Ausland gelten Kurzzeitvignetten. Je nach Nutzungsdauer können sie zwischen sechs verschiedenen Optionen wählen. Die Vignetten sind im Internet oder an Tankstellen erhältlich. Um die durch die Maut entstehende Belastung für deutsche Autofahrer zu reduzieren, ist eine Steuersenkung für besonders schadstoffarme Fahrzeuge geplant. Hierzu hat der Bundestag ein weiteres Gesetz beschlossen, dass der Bundesrat am 31.03.2017 ebenfalls gebilligt hat.

Jahrelanger Streit um Maut

Dem Vorhaben gehen jahrelange Verhandlungen voraus. Die EU-Kommission hatte Mitte 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil die ursprünglich geplante Abgabe ihrer Auffassung nach ausländische Autofahrer benachteilige. Im September 2016 folgte die Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Bundesregierung hatte das Vorhaben deshalb mit dem neuen Gesetzentwurf Anfang des Jahres 2017 noch einmal abgeändert.

Redaktion beck-aktuell, 31. März 2017.