Die Länder Baden-Württemberg, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen wollen künftig bei der Entwicklung und Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung in der Justiz stärker zusammenarbeiten. Wie das baden-württembergische Justizministerium mitteilte, haben die Vertreter der Justizministerien dafür am 29.03.2017 eine entsprechende Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Ziel sei es, die sich ergebenden Synergieeffekte für die Lösung einer Vielzahl sich ergebender rechtlicher, technischer und organisatorischer Fragestellung zu nutzen. Dadurch sollen beispielsweise doppelte Beauftragungen von Softwarefirmen und die parallele Erarbeitung von Lösungen vermieden werden.
Baden-Württemberg will Zusammenarbeit leiten
Das Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg werde die Leitung der Kooperation übernehmen und für die Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen eine technische Plattform zur Verfügung stellen, heißt es in der Mitteilung. Baden-Württemberg habe im Jahr 2016 als erstes Bundesland an einer Reihe von Pilotgerichten die vollelektronische Akte in gerichtlichen Streitverfahren eingeführt. "Selbstverständlich steht unsere Kooperationsgemeinschaft auch weiteren Bundesländern offen", betonte der Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf (CDU).
Redaktion beck-aktuell, 31. März 2017.
Aus der Datenbank beck-online
Pöhlmann/Begemann, Ein Jahr E-Akte beim Landgericht Landshut – ein Erfahrungsbericht, DRIZ 2016, 132
Gogger, Elektronische Akte – Richter müssen mitdiskutieren, DRiZ 2016, 420
Aus dem Nachrichtenarchiv
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Baden-Württemberg startet Pilotprojekt zur elektronischen Gerichtsakte, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 03.05.2016, becklink 2003177
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