Neuregelungen zum April 2017

Zum 01.04.2017 treten verschiedene Neuregelungen in Kraft, unter anderem Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, wie die Bundesregierung am 28.03.2017 mitteilte. Danach haben Leiharbeiter nach einer Beschäftigung von 18 Monaten künftig einen Anspruch auf eine Festanstellung.

Mehr Rechte für Leiharbeiter

Die Bundesregierung erläutert: Wenn Leiharbeitnehmer länger als 18 Monate im gleichen Betrieb arbeiten, müssen sie übernommen werden. Spätestens nach neun Monaten haben sie Anspruch auf den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte mit vergleichbarer Tätigkeit. Ausnahmen sind nur möglich, wenn sie tariflich vereinbart sind. Das Gesetz sorgt zudem dafür, dass Leiharbeit nicht als Werkvertrag kaschiert werden kann.

Höherer Vermögensfreibetrag in der Sozialhilfe

Der Vermögensfreibetrag von Leistungsbeziehern der Sozialhilfe steigt ab dem 01.04.2017 von 2.600 auf 5.000 Euro. Davon profitieren Menschen mit Behinderung, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können. Der erhöhte Freibetrag gilt auch für Menschen, die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung benötigen, ebenso wie für die Ehe- und Lebenspartner sowie für alleinstehende Minderjährige.

Telemedizin: Video-Sprechstunden zur Nachsorge und Telekonsile für Röntgenbefunde werden vergütet

Für Video-Sprechstunden zur Nachsorge und Telekonsile zur Auswertung von Röntgenbefunden erhalten Vertragsärzte ab dem 01.04.2017 eigene Abrechnungspositionen. Dies ist eine Auswirkung des E-Health-Gesetzes von 2015, das die digitale Infrastruktur im Gesundheitswesen ausbaut. Damit haben Arzt und Patient einen alternativen Weg für die Arztkonsultation, wichtig vor allem im ländlichen Raum und wenn der Patient nicht mobil ist. Das verbessert die Gesundheitsversorgung und stärkt die Selbstbestimmung der Patienten.

EU-Label: Holzheizungen erhalten Energiekennzeichnung

Ab dem 01.04.2017 erhalten Heizanlagen, die mit Holz – inklusive Pelletheizungen – oder Kohle befeuert werden, erstmals das EU-Energielabel. Hierunter fallen sogenannte Festbrennstoffkessel bis 70 Kilowatt. Die Skala reicht dabei von Energieeffizienzklasse A++ bis Energieeffizienzklasse G.

Redaktion beck-aktuell, 31. März 2017.

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