Booking.com soll unfairen Wettbewerb betrieben haben
Begründet wurde die Entscheidung des Gerichts nach Angaben der Vereinigung türkischer Reisebüros (TÜRSAB) mit "unfairem Wettbewerb". Das Gericht habe Booking.com außerdem aufgrund einer früheren TÜRSAB-Beschwerde zu einer Geldstrafe von rund 2,5 Millionen Türkischer Lira (etwa 636.000 Euro) für seine "dem fairen Wettbewerb widersprechenden" Aktivitäten in der Türkei verurteilt.
Unternehmen legt Berufung ein
Booking.com teilte nun mit: "Wir widersprechen der einstweiligen Verfügung und legen momentan Berufung ein. Booking.com verhält sich immer konform zu den lokalen Richtlinien." Weiter hieß es: "Wir haben großes Vertrauen in einen positiven Ausgang und hoffen, dass unsere türkischen Kunden bald in der Lage sind, unsere Leistungen für ihre Inlandsreisen in Anspruch zu nehmen."
Bereits getätigte Buchungen nicht betroffen
Türkische Hoteliers hatten sich über die aus ihrer Sicht hohen Vermittlungsgebühren von Booking.com beklagt. TÜRSAB hatte 2015 Klage gegen das 1996 in den Niederlanden gegründete Portal eingereicht. Die wichtige Tourismusbranche in der Türkei ist in einer schweren Krise. Wegen zahlreicher Terroranschläge und der angespannten politischen Lage im Land ist die Zahl der ausländischen Urlauber eingebrochen. TÜRSAB-Generalsekretär Cetin Gürcün unterstrich gegenüber der türkischen Tageszeitung "Hürriyet", dass es mit allen bereits getätigten Buchungen über Booking.com in der Türkei "keine Probleme" gäbe.