Der Rat der Europäischen Union hat zu Recht die Gelder des russischen Waffenherstellers Almaz-Antey eingefroren. Dies hat das Gericht der Europäischen Union mit Urteil vom 25.01.2017 entschieden und eine Nichtigkeitsklage des Unternehmens abgewiesen. Denn das staatseigene Unternehmen trage durch Waffenlieferungen an den russischen Staat, der die Separatisten in der Ostukraine mit Waffen unterstütze, zur Destabilisierung der Ukraine bei. Der Rat habe nicht beweisen müssen, dass von Almaz-Antey produzierte Waffen in der Ukraine von Separatisten verwendet wurden (Az.: T-255/15).
Mehr lesenWeil ein Verbraucher seine Beiträge für zwei Sparverträge reduzieren wollte, schickte ihm die Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler HVM-Moritz GmbH unter Verweis auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwei Rechnungen über rund 2.300 Euro. Der Grund: Durch die niedrigeren Beiträge erhielt die Gesellschaft weniger Provision von der Versicherung beziehungsweise Investmentgesellschaft. Die Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) ging in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZBW) gegen die AGB-Klausel vor und bekam vor dem Landgericht Leipzig Recht, wie die VZBW mitteilte (Az.: 08 O 321/16, nicht rechtskräftig).
Mehr lesenBei einer Rückkehr nach Syrien droht syrischen Asybewerbern, die aus ihrem Heimatland allein wegen der dortigen Kriegswirren geflohen sind, auch unter Einbeziehung aktueller Erkenntnisse keine politische Verfolgung. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Urteilen vom 24.01.2017 entschieden und die Klagen mehrerer syrischer Staatsangehöriger auf Verbesserung des Schutzstatus abgewiesen (Az.: 17 K 9980/16.A und 17 K 9400/16.A).
Mehr lesenDie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll mehr Befugnisse erhalten, um so mögliche Gefahren für die Finanzmarktstabilität in Folge einer Immobilienblase besser abwehren zu können. Unter anderem soll die BaFin gegebenenfalls bestimmte Mindeststandards für die Vergabe von Neukrediten festlegen können. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/10935) vor, der am 26.01.2017 in erster Lesung beraten werden soll.
Mehr lesenRentenbewerber haben gem. § 194 SGB VI ein „Wahlrecht“, was die Bescheinigung des Arbeitgebers über beitragspflichtige Einnahmen kurz vor dem Rentenbeginn anlangt. Zur sachgerechten Ausübung des Wahlrechts bedarf es auf Seiten der Versicherten der Kenntnis der jeweiligen Vor- und Nachteile einer Hochrechnung über die beitragspflichtigen Entgelte in den letzten drei Kalendermonaten vor dem Versicherungsfall. (Leitsatz des Verfassers)
LSG Niedersachsen, Urteil vom 16.11.2016 - L 2 R 328/16, BeckRS 2016, 74745
Mehr lesenGegen einen Richter am Landgericht Dresden wird wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt. Der 54-Jährige hatte vergangene Woche bei einer Veranstaltung der AfD-Jugend in Dresden mit Blick auf die Verbrechen der Nazi-Zeit den “Schuldkult“ für “endgültig beendet“ erklärt. Zudem sprach er von einer “Herstellung von Mischvölkern“, die dazu dienten, “die nationalen Identitäten auszulöschen“. Nach der Veranstaltung sei eine Vielzahl von Strafanzeigen eingegangen, sagte Oberstaatsanwalt Claus Bogner am 24.01.2017 in Dresden. “Teilweise auch aus dem Ausland.“ Deshalb sei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Zuvor hatte die “Sächsische Zeitung“ darüber berichtet.
Mehr lesenDer ADAC bleibt weiterhin als nichtwirtschaftlicher Verein eingetragen. Aufgrund der Umstrukturierung und der erfolgten Auslagerung der kommerziellen Aktivitäten sei keine zurechenbare wirtschaftliche Betätigung mehr anzunehmen, die den bisherigen vereinsrechtlichen Status in Frage stellt. Dies geht aus einem Beschluss des Amtsgerichts München vom 17.01.2017 hervor (Az.: VR 304).
Mehr lesenDie Bundesregierung hat zur Umsetzung europäischer Vorgaben den Entwurf eines Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes (BT-Drs. 18/10936) in den Bundestag eingebracht. Dies teilte der parlamentarische Pressedienst am 24.01.2017 mit. Der Entwurf sieht unter anderem eine strengere Regulierung des Hochfrequenzhandels, eine stärkere Überwachung von Warenderivaten durch Einführung von Positionslimits und Positionskontrollen und eine Ausweitung der Verhaltens- und Organisationspflichten von Wertpapierdienstleistungsunternehmen vor.
Mehr lesenDas Fehlen einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis hindert private Vermittler von Sportwetten in Nordrhein-Westfalen derzeit nicht daran, Sportwetten an im EU-Ausland konzessionierte Anbieter zu vermitteln, da für private Wettvermittlungsstellen auf absehbare Zeit kein transparentes und europarechtskonformes Erlaubnisverfahren zur Verfügung steht. Dies hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster mit Urteil vom 23.01.2017 entschieden (Az.: 4 A 3244/06).
Mehr lesenDie Europäische Zentralbank (EZB) muss den Geschäftsbanken, die griechische Schuldtitel halten, keinen Ersatz wegen Schäden leisten, die ihnen 2012 im Rahmen der Umstrukturierung der griechischen Staatsschulden entstanden sein sollen. Dies hat das Gericht der Europäischen Union mit Urteil vom 24.01.2017 entschieden und seine Entscheidung in Bezug auf natürliche Personen als Inhaber griechischer Schuldtitel (BeckRS 2016, 82734) bestätigt (Az.: T-749/15).
Mehr lesenDie Regionalparlamente von Schottland, Wales und Nordirland haben kein Mitspracherecht bei der Austrittserklärung Großbritanniens aus der EU. In Großbritannien muss aber das Parlament über die Austrittserklärung aus der EU abstimmen. Das hat das höchste britische Gericht am 24.01.2017 in London entschieden und ist damit der Regierung in die Quere gekommen. Die elf Richter des Supreme Courts bestätigten in dem Berufungsverfahren ein früheres Urteil.
Mehr lesenBund, Länder und Kommunen haben sich auf die Finanzierung des erweiterten staatlichen Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende geeinigt. Wie Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) am 23.01.2017 in Berlin erläuterte, soll das Alter, bis zu dem der Staat für den Unterhalt aufkommt, wenn der Partner nicht oder nicht genügend bezahlt, wie geplant von derzeit 12 auf 18 Jahre angehoben werden. Zudem soll die Begrenzung der Bezugsdauer auf sechs Jahre wegfallen.
Mehr lesenWegen einer nächtlichen Trunkenheitsfahrt mit einem Segway muss ein Hamburger eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 10 Euro zahlen und seinen Führerschein abgeben. Das Hanseatische Oberlandesgericht habe am 19.12.2016 die Revision des 50 Jahre alten Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts verworfen, sagte ein Gerichtssprecher am 23.01.2017. Es sei dabei im Wesentlichen um die Frage gegangen, ob ein Segway ein Kraftfahrzeug ist. Bei einem solchen liegt der Grenzwert für die absolute Fahruntauglichkeit bei 1,1 Promille (Az.: 1 Rev 76/16).
Mehr lesenVolkwagens Milliarden-Vergleich mit US-Autohändlern im Dieselskandal ist in trockenen Tüchern. Der zuständige Richter Charles Breyer genehmigte die Einigung am 23.01.2017 abschließend, wie aus Gerichtsunterlagen hervorgeht. Der Kompromiss sei fair, vernünftig und angemessen, befand Breyer.
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