EuGH kippt Sanktionen gegen Gaddafi-Tochter

Die EU-Sanktionen gegen die Tochter des früheren libyschen Machthabers Muammar al-Gaddafi müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aufgehoben werden. Sie seien nicht ausreichend begründet, entschieden die Luxemburger Richter am 28.03.2017.

Maßnahmen gegen Gaddafi selbst waren gerechtfertigt

Die EU hatte 2011 während des Umsturzes in Libyen die Mitglieder der Familie Gaddafi mit einem Einreiseverbot belegt und ihr Vermögen eingefroren. Gaddafis Tochter Aischa hatte dagegen geklagt. Sie lebt mit ihrer Familie im Oman. Der EuGH entschied, die Sanktionen des Europäischen Rats gegen Gaddafi selbst seien gerechtfertigt gewesen, zumal seine Unterstützer für Gewalt und Unterdrückung von Zivilisten verantwortlich gewesen seien.

Erkenntnisse reichen nicht für Sanktionen gegen Tochter

Es gebe aber nicht genügend Informationen über Aischa Gaddafis individuelle und konkrete Rolle dabei. Die Entscheidung des EuGH zur Aufhebung der Sanktionen gilt ausdrücklich nur für die Klägerin. Schätzungen zufolge sollen der Machthaber und seine Familie während Gaddafis Herrschaft von 1969 bis 2011 etwa 30 bis 80 Milliarden Dollar öffentlicher Mittel unterschlagen haben. Gaddafi war 2011 gestürzt und getötet worden. Danach versank das Land in Bürgerkrieg und Chaos.

EuGH

Redaktion beck-aktuell, 28. März 2017 (dpa).