Österreich: Regierung beschließt Burka-Verbot

Die Regierung in Wien hat am 28.03.2017 beschlossen, die Vollverschleierung von Frauen im öffentlichen Raum zu verbieten. Das im Vorfeld heftig kritisierte Burka-Verbot ist Teil eines neuen Integrationsprogramms. Es sieht neben verschärften Regeln auch neue Rechte für Einwanderer vor. Die rot-schwarze Regierung hatte sich nach ihrem Koalitions-Neustart im Januar 2017 auf die Eckpunkte des Pakets geeinigt.

150 Euro bei Verstoß gegen Burka-Verbot

Wie viele Frauen in Österreich von dem neuen Verschleierungsverbot betroffen sind, ist unklar. Wer gegen die Vorschrift verstößt, muss mit 150 Euro Strafe rechnen. Neben der Burka, einem Ganzkörpergewand, sind noch weitere Kleidungsstücke, die das Gesicht von Frauen verhüllen, im öffentlichen Raum verboten. Gemäß dem neuen Programm in Österreich kann auch das Verteilen von Koranen künftig untersagt werden.

Verpflichtendes Integrationsjahr vorgesehen

Das Paket sieht außerdem ein verpflichtendes Integrationsjahr vor, in dem spezielle Deutsch- und Wertekurse besucht werden sollen. Die Maßnahmen gelten für anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive. Jeder aus dieser Gruppe hat ein Anrecht auf einen Platz in diesen Kursen. Asylberechtigte sollen zudem unbezahlte gemeinnützige Arbeit leisten. Wer sich weigert, muss Einschnitte bei der Mindestsicherung hinnehmen. "Nur so können sich die Menschen den Respekt der Mehrheitsgesellschaft erarbeiten", sagte Integrations- und Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP). Drei Monate nach ihrem Asylantrag können Migranten künftig auch legal arbeiten. Die zuständige Staatssekretärin Muna Duzdar (SPÖ) sprach von einem "Paradigmenwechsel". Die Regierung rechnet mit Kosten von 200 Millionen Euro für alle Maßnahmen bis Ende 2018.

Ähnliche Vorstöße für Burka-Verbot in Deutschland

In Deutschland gibt es ähnliche Vorstöße für ein Burka-Verbot. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich im Dezember 2016 auf dem Parteitag in Essen für ein solches Verbot ausgesprochen. "Bei uns heißt es: Gesicht zeigen, deswegen ist die Vollverschleierung nicht angebracht, sie sollte verboten sein", wo immer dies rechtlich möglich sei, sagte die Kanzlerin damals. Zuletzt forderte die niedersächsische CDU, die Vollverschleierung in öffentlichen Gebäuden wie Rathäusern und Gerichten zu verbieten. Auch die bayerische CSU verfolgt solche Pläne.

Redaktion beck-aktuell, 29. März 2017 (dpa).

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