Donnerstag, 4.5.2017
OVG Münster: Kein Flüchtlingsstatus eines Syrers allein wegen Wehrdienstentziehung

Ein syrischer Asylbewerber, der sich im Heimatland dem Militärdienst entzogen hat, kann nicht allein aus diesem Grund als Flüchtling anerkannt werden. Es ist nicht davon auszugehen, dass ihm im Fall der Rückkehr nach Syrien eine gesetzmäßige oder extralegale Bestrafung bis hin zu Folter droht. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster mit Urteil vom 04.05.2017 entschieden (Az.: 14 A 2023/16).

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Koalition einigt sich auf Parlamentskontrolle für geplante Bundesautobahngesellschaft

Die geplante Bundesautobahngesellschaft soll unter weitgehender Kontrolle des Parlaments stehen. Auf entsprechende Änderungen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung haben sich die Haushaltspolitiker von Union und SPD nach Angaben aus der Koalition geeinigt. Damit könne die Gesellschaft nicht - wie ursprünglich von der Bundesregierung geplant - weitgehend unabhängig agieren, hieß es am 04.05.2017. Zuvor hatte das “Handelsblatt“ über die Gespräche berichtet.

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SG Heilbronn: Im Krankenhaus als "freie Mitarbeiterin" tätige Krankenschwester ist Arbeitnehmerin

Eine als “freie Mitarbeiterin“ in verschiedenen Krankenhäusern tätige Krankenschwester ist bei Einbindung in die betriebliche Organisation der Häuser als Arbeitnehmerin anzusehen. Davon kann ausgegangen werden, wenn sie Anweisungen der diensthabenden Ärzte entgegennehmen muss, durch die Stationsleitung kontrolliert wird und kein eigenes wirtschaftliches Risiko trägt. Dies hat das Sozialgericht Heilbronn mit Urteil vom 01.02.2017 entschieden (Az.: S 10 R 3237/15).

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EuGH: Anmeldepflicht für Barmittel ab 10.000 Euro gilt auch in internationalen Transitzonen von EU-Flughäfen

Die Pflicht, Barmittel in Höhe von 10.000 Euro oder mehr anzumelden, besteht auch in den internationalen Transitzonen der EU-Flughäfen. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 04.05.2017 entschieden (Az.: C-17/16).

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BGH: Im Prozess sind Schätzungen jenseits eines Mietspiegels erlaubt

ZPO §§ 286, 287; BGB §§ 558, 558a II, 555b, 555c

Es obliegt dem Tatrichter, anhand aller zu beachtenden Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, ob es bei Heranziehung eines einfachen Mietspiegels zur Bildung der Einzelvergleichsmiete sachgerecht erscheint, auf den sich danach ergebenden Wert einen Stichtagszuschlag vorzunehmen. (Leitsatz des Verfassers)

BGH, Urteil vom 15.03.2017 - VIII ZR 295/15, BeckRS 2017, 105293

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EuGH: Striktes Werbeverbot für Zahnärzte ist europarechtswidrig

Ein allgemeines und ausnahmsloses Verbot jeglicher Werbung für Leistungen der Mund- und Zahnversorgung ist mit dem Unionsrecht unvereinbar. Die Ziele des Schutzes der öffentlichen Gesundheit und der Würde des Zahnarztberufs können es allerdings rechtfertigen, die Formen und Modalitäten der von Zahnärzten verwendeten Kommunikationsinstrumente einzugrenzen. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 04.05.2017 entschieden (Az.: C-339/15).

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EuGH: Vogelschlag kann von Ausgleichspflicht bei großer Flugverspätung befreien

Die Kollision eines Flugzeugs mit einem Vogel ist ein außergewöhnlicher Umstand im Sinn der Fluggastrechteverordnung 261/2004/EG, der das Luftfahrtunternehmen von seiner Ausgleichspflicht im Fall einer großen Verspätung des Fluges befreien kann. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 04.05.2017 entschieden (Az.: C-315/15).

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EuGH-Generalanwalt: Beschränkung der Mitbestimmung auf im Inland beschäftigte Arbeitnehmer europarechtskonform

Nach Ansicht des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof Saugmandsgaard Øe ist es europarechtlich nicht zu beanstanden, dass nach dem deutschen Mitbestimmungsrecht nur die im Inland beschäftigten Arbeitnehmer die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wählen und in den Aufsichtsrat gewählt werden können. Ein Verstoß gegen die Freizügigkeit der Arbeitnehmer oder gegen das allgemeine Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit liege dadurch nicht vor. Dies geht aus seinem Schlussantrag vom 04.05.2017 in der Rechtssache C-566/15 hervor.

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LAG Schleswig-Holstein: Grobe Beleidigung des Chefs rechtfertigt fristlose Kündigung

Bezeichnet ein Arbeitnehmer seinen Chef als "soziales Arschloch", kann trotz langjährigen Arbeitsverhältnisses in einem familiengeführten Kleinbetrieb auch ohne vorherige Abmahnung eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein mit inzwischen rechtskräftigem Urteil vom 24.01.2017 entschieden (Az.:3 Sa 244/16, BeckRS 2017, 107240).

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BaFin untersagt Handel mit “OneCoins“ in Deutschland

Die Bundesaufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungen (BaFin) hat der Onecoin Ltd (Dubai) und der OneLife Network Ltd (Belize) untersagt, in Deutschland via Internet ein öffentlich zugängliches System anzubieten, um darüber Geschäfte mit sogenannten “OneCoins“ durchzuführen. Außerdem wurden die Unternehmen angewiesen, jegliche Werbung hierfür in Deutschland sofort einzustellen. Nach Ansicht der Aufsichtsbehörde bedarf es für die Tätigkeiten der Firmen im Inland einer Finanzdienstleistungserlaubnis, die sie nicht haben.

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OLG Oldenburg: Kaskoversicherung des Vaters muss für Unfall mit Sohn und Freunden geliehenem Wagen zahlen

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat eine Kaskoversicherung zur Zahlung eines Schadens verurteilt. Die Versicherung hatte nicht zahlen wollen, weil sie davon ausgegangen war, dass nicht der Versicherungsnehmer, sondern sein Sohn, der noch keine Fahrerlaubnis besitzt, gefahren ist, und dass der Vater dies hätte vorhersehen müssen. Das Oberlandesgericht sah dies anders und hat die Versicherung verpflichtet, den Schaden von 9.000 Euro zu begleichen (Urteil vom 22.03.2017, Az.: 5 U 174/16).

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ArbG Berlin: Bauherr der "Mall of Berlin“ haftet nicht für bei Bau ausgefallene Lohnforderungen gegen Subunternehmer

Der Bauherr des Einkaufszentrums "Mall of Berlin" haftet nicht für Lohnforderungen der Arbeitnehmer eines Subunternehmers. Das hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden und die Lohnklage eines Bauarbeiters abgewiesen, der im Jahr 2014 als Bauhelfer für einen Subunternehmer bei der Errichtung des Gebäudes tätig war. Zur Begründung verwies das Gericht darauf, dass der Bauherr nicht auch Bauträger des Einkaufszentrums gewesen sei, eine Bürgenhaftung für ausgebliebenen Lohn damit ausgeschlossen sei. Die Berufung wurde zugelassen (Urteil vom 03.05.2017, Az.: 14 Ca 14814/16).

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"Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs" moniert unsichere Familienplanung für Wissenschaftler

Die Möglichkeiten für den wissenschaftlichen Nachwuchs, Familie und Job unter einen Hut zu bringen, sollen nach dem Willen der Bundesregierung verbessert werden. Heute wünschten sich fast neun von zehn jungen Wissenschaftlern in Deutschland Kinder. Sie schöben ihre Familienplanung aber häufig wegen zu geringer beruflicher Sicherheiten auf die lange Bank. Das ermittelte der dritte "Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs“, der am 03.05.2017 Gegenstand der Beratungen im Bundeskabinett war.

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Österreich: Koalition beschließt schärfere Strafen für Reichsbürger

Österreich geht schärfer gegen Staatsverweigerer vor. Die rot-schwarze Koalition in Wien beschloss am 03.05.2017, den Straftatbestand "Staatsfeindliche Bewegung“ einzuführen. Staatsverweigerer, wie etwa die "Reichsbürger", sprechen Behörden und Gerichten die Legitimität ab und akzeptieren zum Beispiel keine amtlichen Bescheide.

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Mittwoch, 3.5.2017
OLG Hamm: Drei-Zeugen-Testament setzt Todesgefahr voraus
Eine durch ein sogenanntes Drei-Zeugen-Testament angeordnete Testamentsvollstreckung kann unwirksam sein, wenn nicht festgestellt werden kann, dass sich der Erblasser bei der Errichtung dieses Nottestaments tatsächlich in akuter Todesgefahr befand oder die drei anwesenden Zeugen von einer akuten Todesgefahr überzeugt waren. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit den zuvor ergangenen Beschluss des Amtsgerichts Essen abgeändert (Beschluss vom 10.02.2017, Az.: 15 W 587/15, BeckRS 2017, 103966, rechtskräftig). Mehr lesen
LG Aachen: Rückforderung von Geschenken wegen Pflege

BGB §§ 528, 534, 812; SGB XII § 93

1. Der Sozialhilfeträger ist berechtigt, Ansprüche des Leistungsempfängers nach § 528 BGB auf Rückforderung von Geschenken auf sich überzuleiten und gegen den Beschenkten geltend zu machen.

2. Bei früheren monatlichen Taschengeldzahlungen des Leistungsempfängers an seine Enkelin in angemessener Höhe (hier: ca. 50 EUR monatlich) kann es sich um Anstandsschenkungen i.S.v. § 534 BGB handeln. (Leitsätze des Gerichts)

LG Aachen, Urteil vom 14.03.2017 - 3 S 127/16, BeckRS 2017, 105856

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Europas oberste Richter bangen um Unabhängigkeit polnischer Gerichte
Das Netzwerk der Präsidenten der Obersten Gerichtshöfe der Europäischen Union, dem auch die Präsidentin des Bundesgerichtshofs angehört, sorgen sich um die Unabhängigkeit der polnischen Gerichte. Wie der BGH am 03.05.2017 mitteilte, ergibt sich dies aus einer Stellungnahme des Netzwerks. Die Richter verweisen darin auf die Eingriffe der polnischen Exekutive in die Justiz des Landes. Mehr lesen
SG Leipzig: Krankengeldanspruch kann auch ohne förmliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit bestehen
Der Anspruch auf Krankengeld setzt im Einzelfall nicht zwingend voraus, dass Arbeitsunfähigkeit förmlich bescheinigt wird. Dies geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 03.05.2017 hervor. Auch eine Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt, der auch nicht zwingend als Vertragsarzt im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung zugelassen sein muss, reiche aus (Az.: S 22 KR 75/16, nicht rechtskräftig). Mehr lesen
VGH München: Beitragssatzungen der Bayerischen Tierseuchenkasse unwirksam
Die Beitragssatzungen der Bayerischen Tierseuchenkasse für die Jahre 2009, 2010 und 2011 sind unwirksam. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München am 02.05.2017 entschieden und den Normenkontrollanträgen von vier Tierhaltern stattgegeben. In seiner Begründung verwies das Gericht auf das Fehlen einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage (Az.: 20 N 14.2305, 20 N 15.353 und 20 N 15.1693). Mehr lesen
Studenten aus Nicht-EU-Ländern müssen in Baden-Württemberg zahlen
Studenten aus Nicht-EU-Ländern müssen in Baden-Württemberg künftig Gebühren zahlen. Ein entsprechendes Gesetz beschloss der Landtag am 03.05.2017. Vom Wintersemester 2017/18 werden somit 1.500 Euro pro Semester fällig. Es gibt aber Ausnahmen, etwa für Studenten aus ärmeren Regionen. Die Zahl der internationalen Studenten beträgt derzeit etwa gut 20.000. Sie haben aber "Bestandsschutz" und sind ausgenommen. Auch ein Zweitstudium wird kostenpflichtig. Zu zahlen sind 650 Euro pro Semester, aber nur, wenn für das jeweilige Studium kein Erststudium erforderlich ist. Mehr lesen