AG Fürth: Vater darf nach Änderung der Flugzeiten Reise kostenfrei stornieren

Eltern von Kleinkindern dürfen eine Pauschalreise kostenfrei stornieren, wenn der Rückflug nachträglich in die frühen Morgenstunden verlegt wird. Das hat die Amtsgericht Fürth in einem am 27.07.2017 veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 330 C 1474/16).

Familie wollte ursprünglich am Nachmittag Rückflug antreten

Im zugrundeliegenden Fall hatte der Vater eines dreijährigen Kindes eine Flugreise in die Türkei kurzfristig storniert, nachdem er erfahren hatte, dass er entgegen der ursprünglichen Reiseplanung den Rückflug bereits um 5.45 Uhr von Antalya nach Nürnberg antreten sollte. Bei der Buchung der Reise war noch von einem Rückflug um 16 Uhr die Rede.

Reiseveranstalter verzichtete auf Berufung

Das AG begründete sein Urteil damit, dass der Vater mit dem Kleinkind bei einer Abflugzeit von 5.45 Uhr schon um 2 Uhr morgens hätte aufstehen müssen. Damit wäre der Urlauber gezwungen gewesen, bereits am Vortrag seinen Koffer zu packen, wodurch er einen Reisetag verloren hätte. Außerdem wäre dem Kind bei einem so frühen Aufstehen die Nachtruhe genommen worden. Das Gericht wies damit die Klage des Reiseveranstalters ab, der von dem Vater 95% des Reisepreises als Rücktrittsgebühr verlangt hatte – mit Zinsen und Gebühren ein Betrag von mehr als 2.000 Euro. Der Reiseveranstalter hat auf eine Berufung verzichtet.

AG Fürth - 330 C 1474/16

Redaktion beck-aktuell, 28. Juli 2017 (dpa).

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