Zahl der Mediationen anhaltend niedrig
Grundlage ist eine im Auftrag des Bundesjustizministeriums beim Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer erarbeitete Evaluierung des Mediationsgesetzes. Sie ist, wie die Bundesregierung feststellt, "die erste flächendeckende empirische Untersuchung über die Nutzung von Mediation in Deutschland". Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Zahl der Mediationen seit 2014 anhaltend niedrig ist und je nach Gerichtsart im niedrigen einstelligen Bereich oder sogar im Promillebereich der Verfahren liegt.
Kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf
Die Bundesregierung schlussfolgert aus der Evaluation: "Ein unmittelbarer gesetzgeberischer Handlungsbedarf, insbesondere auf dem Gebiet der Aus- und Fortbildung von Mediatoren, ergibt sich aus dem Bericht nicht." Gleichwohl sagt sie zu, "im Austausch mit den betroffenen Kreisen auf der Grundlage der Erkenntnisse des Berichts zu überlegen, wie das mit dem Mediationsgesetz verfolgte Ziel der Förderung von Mediation langfristig noch besser verwirklicht werden kann".