Kostenfreiheit Grund für Anstieg
Ein wichtiger Grund für den Anstieg sei, dass die Schlichtung für Verbraucher nun kostenfrei ist, meint die Bundesnetzagentur. Sie geht davon aus, dass die Zahl der Anträge weiter auf hohem Niveau bleibt.
Außergerichtliche Schlichtung bei Streitigkeiten
Die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation unterstütze Verbraucher, telekommunikationsrechtliche Streitigkeiten mit ihrem Anbieter außergerichtlich beizulegen, erläutert die Bundesnetzagentur. Hierbei vermittele die Schlichtungsstelle als neutrale Instanz zwischen beiden Parteien mit dem Ziel, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu erreichen. Gegenstand der Schlichtungsverfahren seien unter anderem Beanstandungen der Telefon- und Internetrechnung, die Bereitstellung der vertraglich zugesicherten Leistung oder Störungen und Sperrungen des Anschlusses. Auch Fragestellungen zum Anbieterwechsel oder zum Umzug des Anschlusses könnten Gegenstand der Schlichtung sein.