Bundesnetzagentur verzeichnet mehr Anträge auf Streitschlichtung

Die Bundesnetzagentur verzeichnet einen starken Anstieg der Schlichtungsanträge im Telekommunikationsbereich. Wie die Behörde am 28.07.2017 meldete, sind bei ihr seit Inkrafttreten des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes am 01.04.2016 insgesamt 3.261 Anträge eingegangen. Im Vorjahreszeitraum seien es noch 1.686 gewesen. Damit hätten sich die Anträge an die Verbraucherschlichtungsstelle nahezu verdoppelt.

Kostenfreiheit Grund für Anstieg

Ein wichtiger Grund für den Anstieg sei, dass die Schlichtung für Verbraucher nun kostenfrei ist, meint die Bundesnetzagentur. Sie geht davon aus, dass die Zahl der Anträge weiter auf hohem Niveau bleibt.

Außergerichtliche Schlichtung bei Streitigkeiten

Die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation unterstütze Verbraucher, telekommunikationsrechtliche Streitigkeiten mit ihrem Anbieter außergerichtlich beizulegen, erläutert die Bundesnetzagentur. Hierbei vermittele die Schlichtungsstelle als neutrale Instanz zwischen beiden Parteien mit dem Ziel, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu erreichen. Gegenstand der Schlichtungsverfahren seien unter anderem Beanstandungen der Telefon- und Internetrechnung, die Bereitstellung der vertraglich zugesicherten Leistung oder Störungen und Sperrungen des Anschlusses. Auch Fragestellungen zum Anbieterwechsel oder zum Umzug des Anschlusses könnten Gegenstand der Schlichtung sein.

Redaktion beck-aktuell, 31. Juli 2017.

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