1. Alleinige Inhaberin des Anspruchs auf Zahlung des Wohngeldes ist die Wohnungseigentümergemeinschaft.
2. Erfüllt ein Wohnungseigentümer seine Verpflichtung zur Zahlung des Wohngeldes nicht, kommen gegen ihn nur Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft, nicht aber der einzelnen Wohnungseigentümer in Betracht.
BGH, Urteil vom 10.02.2017 - V ZR 166/16 (LG Saarbrücken), BeckRS 2017, 109303
Mehr lesenNach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) wird der Einsatz von "Legal Tech" die Rechtsberatung in den kommenden Jahren grundlegend verändern. Dies bedeute für die Anwaltschaft aber nicht nur neue Herausforderungen, sondern auch neue unternehmerische Chancen, schreibt er in einer Pressemitteilung vom 25.05.2017.
Mehr lesenDie Forderung nach innerer Sicherheit gefährde zunehmend die Bürger- und Freiheitsrechte, rügt der Deutsche Anwaltverein (DAV) anlässlich des Anwaltstages mit Blick auf neue Gesetze der jüngsten Zeit in einer Pressemitteilung vom 25.05.2017. Er warnt angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl davor, die Grundrechte der inneren Sicherheit zu opfern.
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