Die Staatsanwaltschaft Hannover hält den früheren SS-Mann Oskar Gröning für haftfähig. "Den Antrag der Verteidigung auf Strafaufschub haben wir abgelehnt", sagte Sprecherin Kathrin Söfker zu entsprechenden Medienberichten am 02.08.2017. Gröning war im Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der frühere Freiwillige der Waffen-SS hatte eingeräumt, in Auschwitz Geld aus dem Gepäck der Verschleppten gezählt und weitergeleitet zu haben. Das Urteil ist rechtskräftig.
Amtsarzt hat keine Bedenken
Ein Amtsarzt halte den mittlerweile 96 Jahre alten Gröning grundsätzlich für haftfähig, sagte Söfker. Voraussetzung sei aber eine entsprechende medizinische und pflegerische Betreuung im Gefängnis. "Eine schriftliche Ladung zum Strafantritt ist noch nicht ergangen", betonte Söfker. "Darüber muss noch entschieden werden."
Verteidiger will gegen Bescheid vorgehen
Grönings Verteidiger wolle juristisch gegen den Bescheid vorgehen, hieß es in den Berichten weiter. Er werde beim LG Lüneburg einen Antrag auf eine entsprechende gerichtliche Entscheidung stellen. Sollte das Gericht für eine Haft entscheiden, sei noch eine Beschwerde möglich. Sein Mandant sei nicht haftfähig. Zudem habe der Amtsarzt Gröning nicht körperlich untersucht.
Redaktion beck-aktuell, 2. August 2017 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Momsen, Das Lüneburger Auschwitzverfahren: Beihilfe zum hunderttausendfachen Mord oder (auch) strafbare Mitgliedschaft in der Terrororganisation "Waffen-SS"?, StV 2017, 546
Aus dem Nachrichtenarchiv
BGH, Urteil gegen Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord in Auschwitz rechtskräftig, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 28.11.2016, becklink 2005055
LG Lüneburg, Früherer SS-Mann Gröning zu vier Jahren Haft verurteilt, Meldung der Redaktion beck-aktuell vom 15.07.2015, becklink 2000573
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