Parodie-Verein verweist auf Rechte der christlichen Kirchen
Der Parodie-Verein hatte in seiner Klage gegen das Verbot geltend gemacht, als Weltanschauungsgemeinschaft habe er die gleichen Rechte wie die christlichen Kirchen. Diese dürfen an Ortseingängen mit Schildern auf die Zeiten der Gottesdienste hinweisen.
OLG: Charakteristischer Gottesbezug fehlt
Dagegen erklärten die Richter, den "Pastafaris" genannten Mitgliedern fehle es an einer gemeinsamen Weltanschauung. Vielmehr imitiere der Verein als Mittel der Satire Texte und Symbole der christlichen Religion, wie zum Beispiel das "Monsterunser" zeige. Nach dem Inhalt der Satzung fehle zudem der für Religionsgemeinschaften charakteristische Gottesbezug.
Verein will Verfahren fortführen
Der Verein werde nun vor den Bundesgerichtshof und gegebenenfalls auch zum Bundesverfassungsgericht ziehen, kündigte der Vorsitzende Rüdiger Weida an. "Und zur Not gehen wir auch bis zum Europäischen Gerichtshof."