OLG Brandenburg: "Spaghettimonster-Kirche" ist keine Religionsgemeinschaft

Der satirische Verein "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" hat nicht die Rechte einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft. Daher dürfe das Land Brandenburg es dem Verein auch untersagen, an den Ortseingängen der Stadt Templin mit Hinweisschildern für seine wöchentlichen "Nudelmessen" zu werben, entschied das Oberlandesgericht Brandenburg am 02.08.2017 (Az.: 4 U 84/16).

Parodie-Verein verweist auf Rechte der christlichen Kirchen

Der Parodie-Verein hatte in seiner Klage gegen das Verbot geltend gemacht, als Weltanschauungsgemeinschaft habe er die gleichen Rechte wie die christlichen Kirchen. Diese dürfen an Ortseingängen mit Schildern auf die Zeiten der Gottesdienste hinweisen.

OLG: Charakteristischer Gottesbezug fehlt

Dagegen erklärten die Richter, den "Pastafaris" genannten Mitgliedern fehle es an einer gemeinsamen Weltanschauung. Vielmehr imitiere der Verein als Mittel der Satire Texte und Symbole der christlichen Religion, wie zum Beispiel das "Monsterunser" zeige. Nach dem Inhalt der Satzung fehle zudem der für Religionsgemeinschaften charakteristische Gottesbezug.

Verein will Verfahren fortführen

Der Verein werde nun vor den Bundesgerichtshof und gegebenenfalls auch zum Bundesverfassungsgericht ziehen, kündigte der Vorsitzende Rüdiger Weida an. "Und zur Not gehen wir auch bis zum Europäischen Gerichtshof."

OLG Brandenburg, Urteil vom 02.08.2017 - 4 U 84/16

Redaktion beck-aktuell, 2. August 2017 (dpa).