Auf der Frühjahrskonferenz des International Consumer Protection and Enforcement Network (ICPEN) unter der Präsidentschaft des Bundesjustizministeriums (BMJV) haben sich Ende April 2017 zahlreiche Vertreter internationaler Rechtsdurchsetzungsbehörden über die Herausforderungen des Verbraucherschutzes in einer digitalen Welt ausgetauscht. Staatssekretär Gerd Billen habe dabei die Notwendigkeit einer engen Kooperation der Rechtsdurchsetzungsbehörden betont, so das BMJV in einer Pressemitteilung vom 28.04.2017.
Mehr lesenVor dem Hintergrund gekündigter Sparkassen-Prämiensparer, die nach Ansicht der Rechtsprechung selbst gegen die Kündigung klagen müssen, verstärkt die Verbraucherzentrale Sachsen ihren Ruf nach Einführung einer Musterfeststellungsklage, um Verbraucherrechte weiter zu stärken. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale vom 02.05.2017 hervor.
Mehr lesen1. Gibt ein Wohnungseigentümer in einer Beschlussanfechtungsklage zu erkennen, dass er die Klage auf einen (noch unbestimmten) Teil der in einer Wohnungseigentümerversammlung gefassten Beschlüsse beschränken will, kommt nicht nur eine Auslegung der Klage als Vorratsanfechtung in Betracht. Denkbar ist auch, dass dies wegen der damit verbundenen Kosten nicht dem Willen des Klägers entspricht, er vielmehr die Versäumung der Ausschlussfrist des § 46 Abs. 1 S. 2 WEG (als Folge der unklaren Fassung seiner Klage) als das geringere Übel ansehen würde, zumal es ihm dann immer noch möglich ist, die Nichtigkeit der ihm missfallenden Beschlüsse geltend zu machen.
2. Auch wenn der Kläger die Anfechtung später auf die Beschlüsse beschränkt hat, die zu einem hohen Streitwert der Anfechtungsklage führen, kommt es auf dieses spätere Verhalten des Klägers nicht an, da bereits bei Ablauf der Anfechtungsfrist erkennbar sein muss, welche Beschlüsse angefochten werden.
BGH, Urteil vom 16.02.2017 - V ZR 204/16 (LG Berlin), BeckRS 2017, 106006
Mehr lesenEin Pächter, der als Ackerland verpachtete Flächen als Grünland nutzt, kann verpflichtet sein, dem Verpächter den Schaden zu ersetzen, der durch die aufgrund der ununterbrochenen Nutzung als Grünland europarechtlich vorgegebenen Einordnung der gepachteten Flächen als Dauergrünland entsteht. Denn der Pächter hat - soweit es ihm möglich ist - dafür zu sorgen, dass die in dem Pachtvertrag vorausgesetzten Nutzungsmöglichkeiten bestehen bleiben. Dies entschied der Bundesgerichtshof (Urteil vom 28.04.2017, Az.: LwZR 4/16).
Mehr lesenDer Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof Thomas Fischer ist zum 30.04.2017 in den Ruhestand getreten. Während seiner fast siebzehnjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Fischer die Rechtsprechung im Zweiten Strafsenat maßgeblich geprägt.
Mehr lesenEine Frau hat vergeblich wegen möglicher Kindesunterhaltsansprüche von einem Hotel Auskunft über einen Mann begehrt, mit dem sie neun Monate vor der Geburt des Kindes eine Nacht verbracht hatte und von dem sie lediglich den Vornamen weiß. Das Recht der vier jeweils nur möglicherweise betroffenen Männer auf informationelle Selbstbestimmung und auf den eigenen Schutz der Ehe und Familie überwiege gegenüber dem Recht der Klägerin auf den Unterhaltsanspruch, befand das Amtsgericht München (Urteil vom 28.10.2016, Az.: 191 C 521/16, rechtskräftig).
Mehr lesen"Geblitzt.de", ein Internetportal zur Prüfung von Bußgeldverfahren, moniert in einer Mitteilung vom 26.04.2017, dass die Politik sich im A3-Blitzerskandal ihrer Verantwortung nicht stelle und bislang nicht für eine unbürokratische Wiedergutmachung des Unrechts sorge, dass Hunderttausende Autofahrer erlitten haben. 2016 wurden bei Geschwindigkeitsmessungen auf der A3 bei Köln Hunderttausende Autofahrer zu Unrecht geblitzt. Die Stadt Köln räumte ein, mehrere Millionen Euro Bußgelder rechtswidrig eingenommenen zu haben.
Mehr lesenDer Bundestag hat grünes Licht für den Plan der Bundesregierung gegeben, den Ausbau von Fahrradschnellwegen für Berufspendler mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt zu fördern. Den entsprechenden Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/11236) billigte er am 27.04.2017.
Mehr lesenFährt ein Müllfahrzeug aufgrund einer geänderten Durchfahrtshöhe gegen den Preismast einer Tankstelle, ohne dass der Fahrer die zu geringe Durchfahrtshöhe erkennen konnte, haftet das Müllentsorgungsunternehmen für den Schaden aus dem Anprall zu 20% aus bloßer Betriebsgefahr. Entfernt der Fahrer dann das Müllfahrzeug, das den beschädigten Mast stützte, und stürzt der Mast anschließend nach einem fehlgeschlagenen Rettungsversuch eines dritten Lkw-Fahrers um, haftet das Müllentsorgungsunternehmen für den Mehrschaden zu 1/3. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm mit rechtskräftigem Urteil vom 24.01.2017 entschieden. Allerdings hafte die Tankstellenbetreiberin überwiegend selbst, da sie auf die geänderte Durchfahrtshöhe hätte hinweisen müssen (Az.: 9 U 54/15, BeckRS 2017, 107225).
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