Ein ehemaliger Kader der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK ist in Hamburg wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Hamburg sah es am 21.07.2017 als erwiesen an, dass der türkische Staatsangehörige unter dem Decknamen "Siyar" zwischen März 2013 und Ende August 2014 unter anderem die Gebiete Darmstadt, Berlin und München leitete, für die PKK Spenden sammelte und Propagandaveranstaltungen organisierte (Az.: 3 St 4/16).
OLG nimmt auch Rechtsverletzungen der Kurden durch die Türkei in den Blick
Der Vorsitzende Richter Norbert Sakuth hob in der Urteilsbegründung besonders hervor, dass "die Türkei die Rechte der Kurden missachtet" und die Pressefreiheit und die Freiheit der Justiz im Land "stark eingeschränkt" seien. Der Senat habe daher "bezüglich des Verhaltens des türkischen Staates sehr genau hingesehen", da eine terroristische Vereinigung nur beurteilt werden könne, "wenn man auch das Umfeld beleuchtet". Man könne jedoch "Terror nicht mit Terror rechtfertigen", bekräftigte Sakuth. Zugunsten des 37-jährigen Mannes berücksichtigte das Gericht, dass er in Deutschland bislang nicht vorbestraft sei, er die "Vertreibung aus seiner Heimat erleben musste" und bereits dreieinhalb Jahre in der Türkei inhaftiert gewesen sei. Zulasten des Angeklagten sei zu werten, dass es sich bei der PKK "um eine besonders gefährliche" Organisation handele.
OLG Hamburg, Urteil vom 21.07.2017 - 21.07.2017 3 St 4/16
Redaktion beck-aktuell, 24. Juli 2017 (dpa).
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