Eine junge Philippinerin, die in ihrer Heimat einen 56 Jahre älteren Deutschen geheiratet hat, darf nicht als dessen Ehefrau in Deutschland leben. Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Visumklage ihres 82-jährigen Mannes abgewiesen. Das Auswärtige Amt habe Zweifel daran gehabt, dass das Paar in Deutschland eine eheliche Lebensgemeinschaft führen wolle, erläuterte Kai-Christian Samel, Sprecher des Gerichts, am 21.06.2017. Der Pensionär hatte die Behörde durch die Klage verpflichten wollen, seiner 26-jährigen Frau das Visum zu erteilen (Az.: VG 16 K 483 17V).
Großer Altersunterschied begründet Misstrauen bei Behörden
Normalerweise funke der Staat beim Nachzug ausländischer Ehepartner nicht in Privatangelegenheiten hinein, wenn Einkommen und Deutschkenntnisse für den Aufenthalt geklärt seien, ergänzte Samel. Bei einem solch großen Altersunterschied aber hätten sich beide Partner Fragen der Behörden gefallen lassen müssen. In Berlin mit Sitz des Auswärtigen Amts werden pro Jahr rund 2.000 Visumklagen verhandelt. "Da geht es zum Beispiel um eine Arbeitserlaubnis, aber auch Ehefälle kommen häufiger vor", berichtete Samel. Ein sehr großer Altersunterschied bei Ehepartnern mache die Behörden zum Beispiel misstrauisch. Nach Angaben der "Bild"-Zeitung, die zuvor über den Fall berichtete, hatten sich der 82-Jährige und seine Partnerin über eine Datingplattform im Internet kennengelernt und 2015 in Manila geheiratet.
VG Berlin - VG 16 K 483 17V
Redaktion beck-aktuell, 24. Juli 2017 (dpa).
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