Der ehemalige Vorsitzende des mittlerweile verbotenen Berliner Moscheevereins "Fussilet 33", in dem auch Anis Amri verkehrte, ist zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Staatsschutzsenat des Kammergericht sprach den 43 Jahre alten Angeklagten am 20.07.2017 der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig. Ein 45-jähriger Angeklagter wurde ebenfalls zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt, er war den Angaben zufolge Kassenwart im Verein. Den Moscheeverein besuchte auch Amri, der islamistische Attentäter vom Berliner Weihnachtsmarkt.
Angeklagte unterstützten in Syrien operierende Terrororganisation
Unter dem Deckmantel des Moscheevereins hätten die beiden Salafisten von Berlin aus den bewaffneten Kampf der in Syrien operierenden Terrororganisation Dschunud al-Scham durch Geld, Beschaffung von Geräten und Rekrutierung von Kämpfern unterstützt. Der 43-Jährige sei eine "Schlüsselfigur der islamistischen Szene Berlins" gewesen. Die aus der Türkei stammenden Angeklagten mit Wohnsitz in der Hauptstadt seien Anhänger einer fundamentalistisch-islamistischen Weltanschauung, die die Errichtung eines islamisch geprägten Herrschaftssystems unter Geltung der Scharia auch mit gewaltsamen Mitteln befürworten, sagte die Senatsvorsitzende.
Revision steht im Raum
Beide Angeklagten wurden vor zweieinhalb Jahren festgenommen und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Sie hatten die Vorwürfe zurückgewiesen. Der 43-Jährige erklärte, er sei Salafist und sympathisiere mit der Terrormiliz Islamischer Staat (IS). Das bedeute aber nicht, dass er Terroranschläge unterstütze. Sein Verteidiger sprach von einem Fehlurteil. Es wird mit Revision gerechnet.
Redaktion beck-aktuell, 21. Juli 2017 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
BGH, Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung, BeckRS 2017, 114346
Steinberg, Zum rechtlichen Umgang mit dem Salafismus in Deutschland, NVwZ 2016, 1745
OLG Celle, Der "Islamische Staat" (IS) ist – wie seine Vorgängerorganisationen ISI und ISIS – eine terroristische Vereinigung im Ausland, BeckRS 2016, 07071
VG Augsburg, Niederlassungserlaubnis, Ausweisung, Abschiebung, Unterstützung, Sympathiewerbung, faktischer Inländer, Vereinigung Islamischer Staat, Salafist, Glaubensbekenntnis, BeckRS 2015, 47314