Tschechien: Verfassungsgericht stärkt Rechte für ausländische homosexuelle Paare

Das tschechische Verfassungsgericht hat die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare gestärkt – wenn auch nur ausländischer.

Geklagt hatten ein US-Amerikaner und ein Däne, die abwechselnd in den USA und in Tschechien leben. Ein Gericht in Los Angeles sprach dem Ehepaar das gemeinsame Sorgerecht für das Kind eines der beiden zu, das eine Leihmutter ausgetragen hatte. Tschechische Gerichte hatten die Entscheidung nicht anerkannt, weil es in dem EU-Mitgliedsstaat kein gemeinschaftliches Adoptionsrecht für Homosexuelle gibt. Diese Auffassung korrigierte nun das Verfassungsgericht mit Sitz in Brünn (Brno) und stellte fest, dass das Wohl des Kindes Vorrang vor abstrakten Prinzipien haben müsse. Das teilte eine Sprecherin am 24.07.2017 mit.

Klägeranwalt: Bedürfnisse betroffener Kinder in den Vordergrund zu rücken

Der Anwalt der Kläger, Petr Kalla, begrüßte das Urteil. Nach seiner Einschätzung gibt es weitere ausländische Regenbogenfamilien in einer
vergleichbaren Situation. Mit Regenbogenfamilie ist eine Familie mit gleichgeschlechtlichem Elternpaar gemeint. "Das Verfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass man sich mit den Bedürfnissen dieser konkreten Kinder beschäftigen muss und damit, was in ihrem besten Interesse ist", sagte er der Agentur CTK.

Redaktion beck-aktuell, 25. Juli 2017 (dpa).