Wohl noch keine Entscheidung in der Sache
Der EGMR äußerte sich auf Anfrage nicht zu dem Fall. Das sei bei einem so frühen Verfahrensstand nicht üblich, sagte eine Sprecherin. Sie verwies aber darauf, dass eine "vorläufige Maßnahme" wie der Stopp einer Abschiebung in erster Linie den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens sicherstellen solle. Das bedeute noch keine Entscheidung in der Sache, nicht einmal, dass die Beschwerde zur Prüfung angenommen wird.
Terroranschlag in Deutschland befürchtet
Dem 18-Jährigen, der fast sein ganzes Leben in Deutschland verbracht hat, aber russischer Staatsangehöriger ist, wird ein Terroranschlag in Deutschland zugetraut. Nach den Erkenntnissen der Behörden sympathisiert er mit der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) und hat Suizidgedanken geäußert. Im Chat mit einem Islamisten aus Essen soll er sich bereiterklärt haben, einen Anschlag auf Zivilisten zu verüben.
Abschiebung sogenannter Gefährder grundsätzlich gebilligt
Die deutschen Verfassungsrichter hatten die Abschiebung sogenannter Gefährder erst in der vergangenen Woche in einem anderen Fall aus Bremen grundsätzlich gebilligt. Kurz danach wurden auch der Eilantrag und die Verfassungsklage des 18-Jährigen abgewiesen. Als letzte Möglichkeit bleibt dann nur die Beschwerde in Straßburg.
Regelung nicht neu
§ 58a Aufenthaltsgesetz erlaubt es den Innenministern, Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit "zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr" in einem beschleunigten Verfahren abzuschieben. Die Regelung gibt es schon länger.
Mehr Abschiebungen nach Berliner Attentat
Verstärkt Gebrauch davon gemacht wird aber erst seit dem Attentat vom Berliner Breitscheidplatz vor Weihnachten 2016. Den Anfang machte Niedersachsen nach einer Großrazzia in Göttingen im Februar 2017: Zwei Islamisten mit nigerianischem und algerischem Pass wurden abgeschoben, weil sie einen Anschlag geplant haben sollen. Zuvor waren sie mit Eilanträgen vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. In der Hauptsache wird dort am 22.08.2017 verhandelt.