Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht in Kraft getreten

Abgelehnte Asylbewerber können in Zukunft leichter abgeschoben werden. Wie die Bundesregierung mitteilt, ist das entsprechende Gesetz jetzt in Kraft getreten. Die Neuregelung sieht auch schärfere Regelungen für sogenannte Gefährder vor. Diese können verpflichtet werden, eine "elektronische Fußfessel" zu tragen. Das Gesetz erfasst laut Regierung Personen, von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben oder die innere Sicherheit ausgeht.

Überwachung und Feststellung der Identität

Mit der Gesetzesänderung erhält das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weitere Befugnisse zur Feststellung der Identität von Asylsuchenden. Das gilt nach Angaben der Bundesregierung, wenn der Antragsteller keine gültigen Ausweispapiere vorlegt. In diesem Fall könne das Bundesamt die Herausgabe von Mobiltelefonen und anderen Datenträger verlangen und diese auswerten. Ziel sei es, beispielsweise Hinweise auf die Staatsangehörigkeit zu finden. Ausländerbehörden haben eine solche Befugnis bereits.

Wohnpflicht in Erstaufnahmeeinrichtung

Die Bundesländer können neu ankommende Asylsuchende verpflichten, für einen bestimmten Zeitraum in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Bei guter Bleibeperspektive werden sie auf die Kommunen verteilt. Für Asylsuchende ohne Bleibeperspektive könnten die Bundesländer die Verpflichtung in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen, nunmehr verlängern, so die Regierung. Die Person könne dann direkt aus der Erstaufnahmeeinrichtung zurückgeführt werden.

Anreiz für freiwillige Ausreise

Die Bundesregierung setzt eigenen Angaben zufolge stark auf freiwillige Ausreisen. Menschen, die wissen, dass es keine verpflichtende Rückführung in ihr Heimatland gibt, reisten jedoch oft nicht freiwillig aus. Bei einer freiwilligen Rückkehr könnten sie eine Starthilfe erhalten. Die deutschen Behörden arbeiteten hier eng mit der Internationalen Organisation für Migration zusammen. Vorrang hätten die Angebote für eine freiwillige Rückkehr, betont Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Doch für Ausreisepflichtige, die den Angeboten nicht nachkämen, müsse die Abschiebung "ein mögliches und richtiges Mittel sein". In Anbetracht der für 2017 zu erwartenden hohen Zahl an Ablehnungen sei es wichtig, die Ausreisepflicht durchzusetzen.

Räumliche Beschränkungen bei Falschangaben

Künftig darf das BAMF Informationen über mögliche Gefährder an die Sicherheitsbehörden weitergeben. Außerdem beinhaltet das Maßnahmenpaket räumliche Beschränkungen für Asylbewerber, die falsche Angaben über ihre Identität machen. Zudem soll das Ausreisegewahrsam von vier auf zehn Tage verlängert werden. Jugendämter sollen schneller als bisher für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Asylanträge stellen. So könne frühzeitig geklärt werden, wie sich ihr Aufenthaltsstatus entwickelt, heißt es in der Mitteilung der Bundesregierung.

Redaktion beck-aktuell, 2. August 2017.