EU-Unterstützung bei Naturkatastrophen in Kraft getreten

Ab sofort können EU-Mitgliedsländer, die von einer Naturkatastrophe betroffen sind, einen speziellen EU-Finanzmechanismus aktivieren. Dies teilte die Europäische Kommission am 27.07.2017 mit. Alle Mitgliedsländer könnten danach ab dem ersten Tag einer Katastrophe Unterstützung beantragen. Wiederaufbaumaßnahmen könnten durch das Programm bei einer EU-Mitfinanzierungsrate von 95% durch den Kohäsionsfond finanziert werden, anstatt zu der für das Programm üblichen Finanzierungsrate.

Reaktion auf Erdbeben in 2016

Die Kommission hat die Unterstützung in Folge der Erdbeben in 2016, die vier Regionen in Italien getroffen haben, vorgeschlagen. Präsident Juncker hatte angekündigt, dass die EU Italien und seinen Bewohnern beistehen und dabei helfen werde, die betroffenen Gebiete wieder vollständig aufzubauen.

Fast doppelte Finanzierung durch EU möglich

Nach Angaben der Kommission kann aber jeder von einer Naturkatastrophe betroffene Mitgliedsstaat die EU-Unterstützung bekommen, und zwar ohne den nationalen Umfang des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zu erweitern. Betroffene Regionen, deren Kohäsionspolitik-Programm eine 50%-Mitfinanzierungsrate aufweisen, könnten eine fast doppelte Finanzierung durch die EU bekommen, um Wiederaufbaumaßnahmen zu leisten. Dies treffe auf die meisten Regionen in Frankreich und Deutschland zu.

Aufstockung bei höherer Mitfinanzierungsrate möglich

Programme mit einer 85%-Mitfinanzierungsrate, wie zum Beispiel die portugiesische Region Madeira, könnten eine besondere Aufstockung bekommen, die öffentliche Ressourcen in schwierigen Zeiten schone. Von Erdbeben, Flut, Dürren und Waldbränden betroffene Mitgliedsstaaten könnten die speziellen EU- Hilfen ab dem ersten Tag einer Katastrophe beantragen. Zudem könne die Unterstützung für Katastrophen, die seit dem 01.01.2014 geschehen sind, für den Wiederaufbau beantragt werden.

Redaktion beck-aktuell, 28. Juli 2017.

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