VG Stuttgart: Baden-Württemberg muss bei Abgasen nachbessern – Fahrverbote möglich

Fahrverbote für ältere Dieselautos sind in Stuttgart weiter möglich. Baden-Württemberg scheiterte am 28.07.2017 vor dem Verwaltungsgericht mit dem Versuch, durch Nachrüstungen vieler älterer Motoren solche Verbote zu verhindern. Die Richter verurteilten das Land zur Überarbeitung des neuen Luftreinhalteplans für Stuttgart, weil dieser die Luft nicht schnellstmöglich verbessere. Dazu sei das Land aber verpflichtet. Der bisherige Plan sei unzureichend.

Interessen der Diesel-Fahrer nachrangig

Gesundheitsschutz sei höher zu bewerten als Interessen der Diesel-Fahrer, argumentierte das VG. Zwar enthält der vorgelegte Plan Fahrverbote, diese seien aber nicht umfassend genug.

Fahrverbote als wirksamstes Mittel

Das Land dürfe sich bei der Luftreinhaltung nicht darauf verlassen, dass die Autoindustrie handelt, hieß es. Fahrverbote seien das wirksamste Mittel, um die seit Jahren hohe Belastung mit giftigem Stickstoffdioxid zu reduzieren.

Fahrverbote auch umsetzbar

Ob und wann es tatsächlich zu Fahrverboten für viele Dieselmodelle kommt und wie diese aussehen könnten, ist aber offen. Die Stuttgarter Richter sind sicher, dass Fahrverbote auch umsetzbar sind. Daran hatte es zuletzt Zweifel gegeben.

Landesregierung baute auf Nachrüstungen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) war vor Gericht gezogen, um ein generelles Fahrverbot für Dieselautos in Stuttgart zu erreichen. Die Landesregierung baute dagegen auf von der Industrie versprochene Nachrüstungen älterer Dieselmotoren, um unpopuläre Fahrverbote zu verhindern.

Land will Entscheidung zunächst prüfen

Das Land Baden-Württemberg will das Urteil zunächst sorgfältig prüfen. Welche Schritte einzuleiten sind, könne er jetzt noch nicht sagen, betonte der Sprecher von Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) am 28.07.2017. Wie wahrscheinlich Fahrverbote für Dieselautos schon zum 01.01.2018 seien, wollte er nicht abschätzen.

Einfluss auf Debatte in anderen Großstädten möglich

Das Urteil könnte auch die Debatte um Fahrverbote in anderen Großstädten wie München oder Berlin beeinflussen. Beim Berliner Diesel-Gipfel beraten am 02.08.2018 zudem Vertreter von Bund, Ländern und Autoindustrie über konkrete Maßnahmen gegen zu hohe Schadstoffwerte durch den Autoverkehr.

VG Stuttgart, Urteil vom 28.07.2017

Redaktion beck-aktuell, 28. Juli 2017 (dpa).

Mehr zum Thema