EGMR: Sparmaßnahme während Finanzkrise keine Eigentumsverletzung

Staaten dürfen während einer Finanzkrise Pensionen kürzen. Sie verletzen damit nicht die Eigentumsfreiheit ihrer Bürger, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 27.07.2017. Die Straßburger Richter wiesen damit die Beschwerde einer Litauerin zurück, die sich dagegen gewehrt hatte, dass ein Teil ihrer Pension zwischen 2010 und 2013 um 15% reduziert worden war (Az.: 75916/13).

Einer der tiefsten Rezessionen in der EU

Der Baltenstaat hatte während der Finanzkrise mit einer der tiefsten Rezessionen in der EU zu kämpfen. Mit Kürzungen bei Pensionen und Sozialausgaben sowie Massenentlassungen im öffentlichen Dienst und Steuererhöhungen brachte sich Litauen wieder auf Wachstumskurs.

EGMR verweist auf Interesse der Gemeinschaft

Aus Sicht des Gerichtshofs stand die zeitlich begrenzte Pensionskürzung für die Klägerin in einem fairen Ausgleich zum Interesse der Gemeinschaft. Die Maßnahme sei Teil eines größeren Sparprogramms gewesen und vor dem Hintergrund ernsthafter wirtschaftlicher Schwierigkeiten während einer globalen Finanzkrise ergangen. Mit derselben Begründung waren bereits Beschwerden gegen Sparmaßnahmen in Griechenland und Portugal abgewiesen worden.

Wirtschaft in Litauen geht es wieder besser

In Litauen zog die Wirtschaft zwischenzeitlich wieder an. Das Land konnte den Euro einführen. Trotzdem beträgt der Durchschnittslohn weiter nur etwas mehr als 800 Euro netto im Monat.

EGMR, Urteil vom 27.07.2017 - 75916/13

Redaktion beck-aktuell, 28. Juli 2017 (dpa).

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