LG Köln fällt Urteil im Telekom-Prozess: Bewährungsstrafe für 29-jährigen Hacker

Mehr als acht Monate nach einem massiven Hackerangriff auf Router der Deutschen Telekom ist der Drahtzieher der Aktion vor dem Kölner Landgericht verurteilt worden. Der 29-jährige Brite erhielt ein Jahr und acht Monate auf Bewährung. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft hatten zuvor eine Bewährungsstrafe gefordert.

Netzausfall bei 1,25 Millionen Telekom-Kunden verursacht

Der 29-Jährige hatte im November 2016 bei 1,25 Millionen Telekom-Kunden einen Netzausfall verursacht. Während des Prozesses hatte er ein umfassendes Geständnis abgelegt. Auf freien Fuß kommt der Hacker ab nicht: Großbritannien hat bereits seine Auslieferung beantragt. In seinem Heimatland wird wegen weiterer Hacker-Angriffe und Banken-Erpressung gegen ihn ermittelt.

LG Köln

Redaktion beck-aktuell, 28. Juli 2017 (dpa).

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