Verletzung von Kontrollpflichten
Zwar habe es seitens der Angeklagten eine "Gefahr erhöhende Verletzung von Kontrollpflichten" gegeben, sagte der Vorsitzende Richter Uwe Gau. So hätten etwa drei Viertel der befragten Karussel-Bediener gesagt, dass sie von einer wichtigen Warn-Durchsage beim Start nichts gewusst oder diese mitunter unterlassen hätten. Aber: "Wir können den Nachweis nicht führen, dass es anders gekommen wäre, wenn die Kontrollen besser gewesen wären."
Anwalt der Eltern kündigt Revision an
Die Eltern der getöteten Elfjährigen aus Kelsterbach bei Frankfurt nahmen das Urtreil niedergeschlagen auf. "Ich sehe in den mangelhaften Kontrollen durchaus eine Ursache für Ambers Tod", sagte die 35-jährige Mutter. Ihr Anwalt Frank Peter kündigte Revision an.
Überrollt und tödlich verletzt
Die Elfjährige war am 15.08.2014 in dem Fahrgeschäft Spinning Barrels ("Drehende Fässer") von den Plattformen erfasst worden, als das Karussel startete. Sie wurde überrollt und tödlich verletzt.
Erste Instanz: Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung
In der ersten Instanz war der damals 22 Jahre alte Ex-Bediener des Fahrgeschäfts wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass er die Tür zum Fahrgeschäft offengelassen hatte, sodass Mutter und Tochter zu einem Zeitpunkt in das Karussel gelangten, als dies nicht mehr hätte sein dürfen. Der Mann hatte dies bestritten. Er hatte aber zugegeben, dass er ohne die Durchsage "Achtung, die Fahrt beginnt" gestartet war. Das sei ihm bei der Einweisung nicht gesagt worden.
Vorgesetzten waren frei gesprochen worden
Die damaligen Vorgesetzten des Mannes – ein 32 Jahre alter Ex-Steward, der Bediener des Fahrgeschäfts einwies, und der 42-jährige "Operations Manager", der den ganzen Betrieb des Parks überwacht – waren freigesprochen worden. Dagegen hatten Staatsanwaltschaft und die als Nebenkläger auftretenden Eltern Berufung eingelegt.
Schicksalhafte Verkettung von Umständen
Auch wenn viele Bediener in Sachen Durchsage nicht richtig kontrolliert worden seien, sehe das Gericht keinen strafrechlich relevanten Zusammenhang zwischen dem "Fehlverhalten mangelnder Kontrolldichte" und dem Unglück, sagte Gau. Letzlich sei es zu dem Unfall gekommen, weil der Bediener einen Kontrollblick unterlassen habe und weil defekte Kontakte an der Tür dem System signalsisiert hätten, dass diese geschlossen gewesen sei. Ein "schicksalhafter Zufall" habe außerdem dazu geführt, dass Bediener, Mutter und Tochter sich auf einer Achse um die Mitte des Karussels bewegt und sich deshalb nicht gesehen hätten.