Der ehemalige DFB-Präsident Theo Zwanziger kann wegen des Ermittlungsverfahrens, das gegen ihn im Zusammenhang mit der WM-Affäre wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung geführt wird, kein Schmerzensgeld verlangen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 08.02.2018 entschieden und die Vorinstanz bestätigt. Die Einleitung und Fortführung des Ermittlungsverfahrens stelle keine Amtspflichtverletzung dar (Az.: 1 U 112/17).
Mehr lesenBeim Verwaltungsgericht Münster hat sich die Anzahl der neu eingegangenen Asylverfahren 2017 erneut stark erhöht. Dies teilte das Gericht am 09.03.2018 mit. Dabei hätten Asylverfahren annähernd 80% der gesamten Neueingänge ausgemacht.
Mehr lesenDas Amtsgericht München hat einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen einen vom Geschäftspartner in das Büro mitgebrachten Hund zurückgewiesen. Das Gericht sah keine Dringlichkeit gegeben (Beschluss vom 20.10.2017, Az.: 182 C 20688/17).
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