Zehn Menschen verletzt
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wirft dem Angeklagten mit der Anklage vom 02.11.2017 vor, am 27.07.2000 durch ein gezielt mittels Fernsteuerung eingesetztes Sprengmittel versucht zu haben, an einem Zugang zu dem S-Bahnhof Düsseldorf-Wehrhahn zwölf Personen aus einer Gruppe osteuropäischer Sprachschüler zu ermorden. Bei dem Anschlag waren zehn Menschen verletzt worden, einige von ihnen lebensgefährlich. Ein ungeborenes Baby starb im Mutterleib. Die Staatsanwaltschaft hat den 51-Jährigen mit Kontakten zur rechten Szene wegen zwölffachen Mordversuchs aus Fremdenhass angeklagt. Er bestreitet die Tat.
Gericht verneint dringenden Tatverdacht
Am letzten Hauptverhandlungstag, dem 14.05.2018 hatten die Staatsanwaltschaft, die anwaltlichen Beistände der fünf Nebenkläger sowie die Verteidiger ihre vorläufige Bewertung der Beweisaufnahme vorgetragen. Das Gericht hat sich in einem 51-seitigen Beschluss mit dem Ergebnis der bisherigen Beweisaufnahme auseinandergesetzt und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass der derzeit noch bestehende Tatverdacht nicht mehr - wie für die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft erforderlich - als dringend bezeichnet werden kann. Maßgebend hierfür sei unter anderem, dass sich die Angaben mehrerer Zeugen, denen gegenüber der Angeklagte den Bombenanschlag angekündigt haben soll bzw. dem gegenüber der Angeklagte die Tat gestanden haben soll, als nicht hinreichend belastbar erwiesen haben. Gegen den Beschluss kann die Staatsanwaltschaft Beschwerde zum Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. Die Hauptverhandlung wird am 05.06.2018 um 9:30 Uhr fortgesetzt werden.