EU-Kommission verklagt Deutschland wegen anhaltend schlechter Luftqualität

Die Europäische Kommission will die EU-Bürger besser vor Luftverschmutzung schützen und hat dazu am 17.05.2018 verschiedene Maßnahmen ergriffen. Unter anderem hat sie sechs Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, verklagt, weil sie die vereinbarten Grenzwerte für die Luftqualität nicht einhalten. Auch hätten diese Mitgliedstaaten keine geeigneten Maßnahmen ergriffen, um die Zeiträume, in denen die Grenzwerte überschritten werden, so kurz wie möglich zu halten.

Grenzwerte unter anderem in deutschen Großstädten zu hoch

So seien in Deutschland in 26 Luftqualitätsgebieten, darunter Berlin, München, Hamburg und Köln, die Luftqualitätsnormen überschritten worden. Die im Jahr 2016 gemeldeten Stickstoffdioxid-Jahreskonzentrationen hätten sich zum Beispiel in Stuttgart auf bis zu 82 µg/m³ bei einem Grenzwert von 40 µg/m³ belaufen.

Zusätzliches Aufforderungsschreiben wegen Verstoßes gegen Typgenehmigungsvorschriften

Deutschland hat von der Kommission neben drei weiteren Staaten außerdem ein zusätzliches Aufforderungsschreiben erhalten, da es die EU-Vorschriften für die Typgenehmigung von Fahrzeugen nicht beachtet hat. Die Typgenehmigungsvorschriften der EU sehen vor, dass die Mitgliedstaaten über wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionssysteme verfügen, um Autohersteller davon abzuhalten, gegen geltendes Recht zu verstoßen. Finden derartige Rechtsverstöße statt, zum Beispiel durch die Verwendung von Abschalteinrichtungen zur Verringerung der Wirksamkeit von Emissionskontrollsystemen, müssen Abhilfemaßnahmen – wie Rückrufe – angeordnet und Sanktionen verhängt werden (Art. 30, 46 Richtlinie 2007/46/EG und Art. 13 Verordnung (EG) Nr. 715/2007).

Deutschland soll nach neuen Vorfällen über geplante Abhilfemaßnahmen und Sanktionen informieren

Die Kommission hatte bezüglich des VW-Konzerns im Dezember 2016 Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, Luxemburg und das Vereinigte Königreich eingeleitet und im Juli 2017 ergänzende Aufforderungsschreiben mit der Forderung nach weiteren Klarstellungen übermittelt. Mit den aktuellen zusätzlichen Aufforderungsschreiben fordert sie weitere Informationen über die nationalen Untersuchungen und rechtlichen Schritte im Zusammenhang mit diesen Verstößen. Nachdem neue Fälle von Unregelmäßigkeiten bei der Motorsteuerung in mehreren Dieselfahrzeugen (Porsche Cayenne, Volkswagen Touareg und in verschiedenen Audi A6 und A7) festgestellt wurden, fragt die Kommission außerdem bei Deutschland und Luxemburg als den zuständigen Typgenehmigungsinstanzen nach, welche Abhilfemaßnahmen und Sanktionen geplant sind.

Redaktion beck-aktuell, 17. Mai 2018.

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