StGB §§ 46, 223, 230; BGB § 1631d
Wird ein Angeklagter nach einer rechtswidrigen Beschneidung eines Kindes wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt, hat das Tatgericht im Rahmen der Strafzumessung regelmäßig das Ausmaß der konkreten Verletzung und die Auswirkungen der Tat auf das geschädigte Kind aufzuklären. (Leitsatz des Gerichts)
OLG Hamm, Urteil vom 21.11.2017 - 5 RVs 125/17, BeckRS 2017, 139015
Mehr lesenDie Einleitung von Niederschlagswasser im Trennsystem ist nur abgabefrei, wenn neben dem Vorliegen der materiellen Voraussetzungen der erforderliche Antrag bis zum 31.03. des Folgejahres bei der Landesdirektion Sachsen gestellt wird. Dies hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen mit zwei Urteilen vom 17.01.2018 entschieden und damit die Berufungen der klagenden Gemeinden zurückgewiesen (Az.: 5 A 808/17 und 5 A 832/17).
Mehr lesenWie geht es nach der Einigung von CDU, CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag weiter? Die nächste Etappe auf dem Weg zu einer neuen Regierung ist zunächst der SPD-Mitgliederentscheid, der am 20.02.2018 beginnt. Für den Fall, dass die SPD-Basis Ja sagt, ist der Weg frei zur Wahl der Kanzlerin im Bundestag.
Mehr lesenDie Stadt Frankfurt am Main darf die Klappsitze auf der Tribüne des ehemals vom Renn-Klub genutzten Rennbahngeländes interessierten Frankfurter Sportvereinen überlassen. Dem Renn-Klub stünden hieran keine Rechte zu, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 09.02.2018 (Az.:2 W 11/18).
Mehr lesenUber und die Google-Schwesterfirma Waymo haben überraschend ihren Streit um den Vorwurf des Diebstahls von Roboterwagen-Technologie beigelegt. Mitten im Prozess in San Francisco gaben die Unternehmen am 09.02.2018 eine Einigung bekannt. Als Teil des Deals bekommt Waymo eine Beteiligung von 0,34% an dem Fahrdienst-Vermittler. Nach den Konditionen der Einigung ist der Anteil rund 245 Millionen Dollar wert, weil Uber dabei insgesamt mit 72 Milliarden Dollar bewertet wurde.
Mehr lesenIm als “Zementmord“ bekannt gewordenen Fall muss die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts erneut darüber befinden, ob die Unterbringung des heute 29 Jahre alten Verurteilten in einem psychiatrischen Krankenhaus zu vollziehen ist. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Beschluss vom 07.02.2018 entschieden (Az.: 2 Ws 19/18).
Mehr lesenDie Entlassung mehrerer Bundeswehrsoldaten der Staufer-Kaserne in Pfullendorf wegen ihrer Beteiligung an folterähnlichen Aufnahmeritualen war rechtmäßig. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim mit unanfechtbaren Beschlüssen vom 08. und 09.02.2018 entschieden und die Vorinstanz bestätigt. Unabhängig von einem Einverständnis der Betroffenen handele es sich um ein schwerwiegendes Fehlverhalten, das den militärischen Zusammenhalt gefährden könne (Az.: 4 S 2200/17, 4 S 2201/17 und 4 S 2144/17).
Mehr lesenLidl darf mit Grillpatties, die als Olympische Ringe angeordnet sind, für Grillprodukte werben. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart mit Urteil vom 08.02.2018 entschieden und eine Berufung des Deutschen Olympischen Sportbundes zurückgewiesen, der wegen einer Lidl-Werbekampagne vor der Eröffnung der Olympischen Spiele 2016 Unterlassung verlangt hatte. Die Werbung spiele lediglich auf das olympische Emblem an und erwecke insbesondere nicht den Eindruck, Lidl gehöre zum Kreis der offiziellen Sponsoren der Olympischen Spiele (Az.: 2 U 109/17).
Mehr lesenBGB §§ 249 II 1, 281 II, 323II, 437 Nr. 2, 562 I, 563 I 1, 563 I 2, 634 Nr. 3, 638 I
Für die Schätzung der Sachverständigenkosten, die für die Begutachtung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs erforderlich sind, können geeignete Listen oder Tabellen Verwendung finden. Wenn das Gericht berechtigte Zweifel an der Eignung einer Liste hat, kann sein Ermessen hinsichtlich deren Verwendung beschränkt sein und es muss die Heranziehung einer Liste gegebenenfalls ablehnen. Der Tatrichter sei gehalten, solche Listen oder Schätzgrundlagen einer Plausibilitätskontrolle zu unterziehen, betont der Bundesgerichtshof in Fortführung seiner Rechtsprechung (vgl. VersR 2011, 769). Er führt weiter aus, dass das Ergebnis der BVSK-Honorarbefragung 2011 als Schätzgrundlage für die Ermittlung der erforderlichen Nebenkosten des Privatsachverständigen nicht geeignet sei, weil die Befragung auf der Grundlage unklarer Vorgaben zu den Nebenkosten durchgeführt worden sei.
BGH, Urteil vom 24.10.2017 - VI ZR 61/17 (LG Düsseldorf), BeckRS 2017, 138736
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