Atomausstieg: Kabinett beschließt Entschädigung für RWE und Vattenfall

Das Bundeskabinett hat am 23.05.2018 einen Entwurf zur Änderung des Atomgesetzes beschlossen und damit eine Entschädigung der Energiekonzerne RWE und Vattenfall wegen des 2011 beschlossenen Atomausstiegs auf den Weg gebracht. Die genaue Summe steht noch nicht fest, das Bundesumweltministerium rechnet aber mit etwa einer Milliarde Euro.

Umsetzung eines BVerfG-Urteils

Damit setzt der Bund ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2017, 217) um. Die Richter hatten Ende 2016 RWE und Vattenfall eine Entschädigung für schon getätigte Investitionen und verfallene Strom-Produktionsrechte zugesprochen. 2011 beschlossen Union und FDP unter dem Eindruck der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima den Atomausstieg bis 2022. Das führte zur Stilllegung von acht Atomkraftwerken, für die anderen neun AKW wurde ein stufenweiser Abschaltplan vereinbart.

Ausstieg nach zuvor beschlossener Laufzeitverlängerung

Wenige Monate zuvor hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung aber noch den rot-grünen Atomausstieg von 2002 kassiert, mit dem die letzten Kraftwerke auch nicht viel länger am Netz geblieben wären, wie nun mit dem neuen schwarz-gelben Beschluss. Stattdessen war 2010 zunächst eine deutliche Laufzeitverlängerung mit größeren Reststrommengen beschlossen worden, die sie noch produzieren und verkaufen sollten.

Genaue Höhe der Entschädigung kann erst 2023 ermittelt werden

Die genaue Entschädigung kann erst 2023 ermittelt werden, wenn die tatsächlich nicht produzierte Strommenge und damit die entgangenen Gewinne konkret feststehen. Das Bundesumweltministerium geht aber davon aus, dass die Kosten für die Steuerzahler "einen niedrigen einstelligen Milliardenbereich nicht überschreiten" und vermutlich unter einer Milliarde bleiben. Dem Betreiber Eon steht dagegen bisher keine Entschädigung zu, da Reststrommengen noch bis zum endgültigen Atomausstieg auf andere Atomkraftwerke verteilt werden können, der vierte Kraftwerksbetreiber EnBW hatte nicht in Karlsruhe geklagt.

Redaktion beck-aktuell, 23. Mai 2018 (dpa).

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