EGMR verurteilt Griechenland wegen schlechter Haftbedingungen für HIV-Positive

Griechenland muss 16 schwerkranken Männern insgesamt 131.000 Euro Entschädigung zahlen, weil diese in einem Gefängniskrankenhaus unter unmenschlichen Bedingungen eingesperrt waren. Das urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 17.05.2018 in Straßburg (Az.: 1167/15). Griechenland habe gegen die Menschenrechte der zum Großteil HIV-infizierten Männer verstoßen.

Schlechte Hygienebedingungen

Die schlechten Hygienebedingungen im Gefängniskrankenhaus Korydallos hätten das Risiko dafür erhöht, dass sich die ohnehin schon gefährdeten Häftlinge mit anderen Krankheiten infizierten, argumentierten die Richter. Innerhalb von drei Monaten kann das Urteil noch angefochten werden.

Situation mittlerweile besser

Die Kläger waren zu Haftstrafen zwischen sieben Monaten und mehr als vier Jahren verurteilt gewesen. Sie machten vor Gericht geltend, dass sie während ihrer Gefangenschaft auf engem Raum zusammengepfercht gewesen seien. Die ärztliche Versorgung sei mangelhaft gewesen, es habe zu wenig Toiletten gegeben und Ungeziefer habe auf der Station gelebt. Mitte 2016 habe sich die Situation verbessert.

Gefängniskrankenhaus schon vor mehreren Jahren in der Kritik

Das Gefängniskrankenhaus stand schon vor mehreren Jahren in der Kritik, als Fotos aus dem Inneren an die Öffentlichkeit gelangten. Das Anti-Folter-Komitee des Europarats hatte 2016 nach einem Besuch dort "entsetzliche Zustände" angeprangert und eine unverzügliche Verbesserung der Lage gefordert.

Redaktion beck-aktuell, 17. Mai 2018 (dpa).

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