BGH: Verurteilung einer Mutter wegen Tötung ihres neugeborenen Kindes rechtskräftig

Weil sie ihr wenige Stunden zuvor geborenes Kind getötet hat, muss eine Frau für neun Jahre ins Gefängnis. Das in einem Indizienprozess ergangene Urteil des Landgerichts Limburg an der Lahn ist rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof die Revision der Angeklagten verworfen hat (Beschluss vom 18.04.2018, Az.: 2 StR 80/18).

Leiche nie gefunden

Das LG hatte auf Totschlag erkannt. Seinen Feststellungen zufolge hat die Angeklagte am 01.12.2015 auf nicht feststellbare Weise ihr wenige Stunden zuvor geborenes Kind getötet. Die Verurteilung beruht auf Indizien. Die Leiche des Kindes konnte nicht aufgefunden werden.

Kein Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten erkennbar

Gegen das Urteil hatte die Angeklagte Revision eingelegt. Sie wendete sich mit ihrem Rechtsmittel gegen den Schuld- und Strafausspruch. Der BGH hat das Rechtsmittel als unbegründet verworfen. Das angefochtene Urteil enthalte keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten.

BGH, Beschluss vom 18.04.2018 - 2 StR 80/18

Redaktion beck-aktuell, 17. Mai 2018.

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