Leiche nie gefunden
Das LG hatte auf Totschlag erkannt. Seinen Feststellungen zufolge hat die Angeklagte am 01.12.2015 auf nicht feststellbare Weise ihr wenige Stunden zuvor geborenes Kind getötet. Die Verurteilung beruht auf Indizien. Die Leiche des Kindes konnte nicht aufgefunden werden.
Kein Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten erkennbar
Gegen das Urteil hatte die Angeklagte Revision eingelegt. Sie wendete sich mit ihrem Rechtsmittel gegen den Schuld- und Strafausspruch. Der BGH hat das Rechtsmittel als unbegründet verworfen. Das angefochtene Urteil enthalte keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten.