Am Flughafen in Wien-Schwechat darf aus Klimaschutzgründen keine dritte Lande- und Startbahn gebaut werden. Dies hat das österreichische Bundesverwaltungsgericht (BVwG) am 09.02.2017 entschieden und einen Antrag zur Errichtung und zum Betrieb einer weiteren Flughafenpiste abgewiesen (Az: W1092000179-1/291E).
Mehr lesenDie "Wartefristregelung" im rheinland-pfälzischen Besoldungsrecht, wonach ein Beamter oder Richter, dem ein Amt ab den Besoldungsgruppen B 2 oder R 3 übertragen wird, für die Dauer von zwei Jahren das Grundgehalt der nächstniedrigeren Besoldungsgruppe erhält, ist mit Art. 33 Abs. 5 GG unvereinbar und nichtig. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 17.01.2017 entschieden. Die Regelung verstoße gegen hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums und lasse sich auch vor dem Hintergrund des dem Gesetzgeber zustehenden Gestaltungsspielraums nicht rechtfertigen (Az.: 2 BvL 1/10).
Mehr lesenKnüpfen die AKB den Anspruch auf die Neupreisentschädigung an das Eigentum des Ersterwerbers des Fahrzeugs, schafft der gleichzeitige Hinweis auf die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil II nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht die zusätzliche Voraussetzung, dass Eigentümer und Halter des versicherten Fahrzeugs identisch sein müssen.
Nach der Klausel «Wir zahlen die über den Wiederbeschaffungswert hinausgehende Entschädigung nur in der Höhe, in der gesichert ist, dass die Entschädigung innerhalb von einem Jahr nach ihrer Feststellung für die Reparatur des Fahrzeugs oder den Erwerb eines anderen Fahrzeugs verwendet wird.» beginne die Frist nach der Feststellung der Entschädigung zu laufen, so der BGH weiter.
Weigere sich der Versicherer, seine Verpflichtung zur Erstattung der Neuwertspitze festzustellen, setze erst eine gerichtliche Entscheidung darüber die Sicherstellungsfrist in Lauf, nicht schon eine Leistungsablehnung oder eine Teilregulierung.
Bei einem Leasing-Fahrzeug erfordere die in den AKB nach einem Totalschaden für eine Neupreisentschädigung vorausgesetzte Sicherstellung der Ersatzbeschaffung, dass die bisherige Leasinggeberin ein neues Fahrzeug erwirbt, gerade um den Leasingvertrag fortzusetzen oder unter Ersetzung des abgerechneten Vertrags neu zu begründen.
BGH, Urteil vom 26.10.2016 - IV ZR 193/15 (OLG Celle), BeckRS 2016, 20740
Mehr lesenDie Zahl der rechtskräftig Verurteilten ist 2015 erneut gesunken, und zwar gegenüber 2014 um 1,2% von 748.800 auf 739.500 Personen. Dies hat das Statistische Bundesamt (Destatis) mitgeteilt. Danach sei die Verurteiltenzahl in Deutschland seit dem Jahr 2007, in dem die Strafverfolgungsstatistik erstmals in allen Bundesländern durchgeführt worden sei, kontinuierlich zurückgegangen und habe 2015 um rund 18% unter dem Stand von 2007 gelegen.
Mehr lesenUS-Präsident Donald Trump hat für seine verbalen Entgleisungen gegen hohe Bundesrichter eine Schelte aus berufenem Munde bekommen. Sein eigener Kandidat für eine freie Stelle im Supreme Court, dem obersten US-Gericht, Neil Gorsuch, soll Trumps Äußerungen als "demoralisierend und entmutigend" für die Unabhängigkeit von Bundesgerichten bezeichnet haben. Das berichteten am 08.02.2017 mehrere US-Medien unter Berufung auf den demokratischen Senator Richard Blumenthal. Der hatte zuvor vertraulich mit Gorsuch gesprochen. Ein Vertrauter Gorsuchs bestätigte die Äußerungen.
Mehr lesenAllein die Meldung von Glatteisbildung verpflichtet eine Kommune nicht zum Winterdienst auf Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung. Das hat das Oberlandesgericht Hamm am 18.11.2016 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hagen abgeändert (Az.: 11 U 17/16, rechtskräftig).
Mehr lesenIm Streit um angebliche Beihilfen für die Billigfluggesellschaft Ryanair am Flughafen Lübeck hat der Bundesgerichtshof die Sache aus prozessualen Gründen an das Landgericht Kiel zurückverwiesen. Er weist allerdings daraufhin hin, dass die Europäische Kommission inzwischen entschieden habe, dass eine mit Ryanair abgeschlossene Vereinbarung über Flughafengebühren und Marketing keine Beihilfe sei. Die Bedeutung der Entscheidung sei aber noch unklar, da bislang nur eine Presseerklärung vorliege (Urteil vom 09.02.2017, Az.: I ZR 91/15).
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