Um Manipulationen von digitalen Aufzeichnungen insbesondere bei Registrierkassen zu verhindern, hat die Bundesregierung die Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (BT-Drs. 18/12221) vorgelegt.
Manipulationen verhindern
Die heute bestehenden technischen Möglichkeiten zur Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen seien für den gleichmäßigen Steuervollzug ein ernstzunehmendes Problem, argumentiert die Bundesregierung. Um unerkannte Löschungen oder Änderungen von Aufzeichnungen zu verhindern, schreibt die Verordnung vor, wann und wie digitale Grundaufzeichnungen zu protokollieren und wie diese Aufzeichnungen zu speichern sind. Außerdem werden Anforderungen an eine einheitliche digitale Schnittstelle festgelegt.
Redaktion beck-aktuell, 9. Mai 2017.
Zum Thema im Internet
Die Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (BT-Drs. 18/12221) finden Sie als pdf-Datei auf den Seiten des Bundestages.
Aus der Datenbank beck-online
Schwenker, Gesetzliche Neuregelung zum Schutz vor Manipulation bei den elektronischen Registrierkassen, DStR 2017, 225
Madauß, Aspekte der Umsatzsteuerhinterziehung durch nicht erfasste (Bar)Umsätze, NZWiSt 2015, 286
FG Hessen, Anforderungen an die Aufzeichnungspflicht für Kasseneinnahmen bei Nutzung einer EDV-Registrierkasse - Schätzung bei unvollständigen Programmunterlagen und fehlenden Aufzeichnungen, BeckRS 2014, 96067
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