Vorwurf des Marktmachtmissbrauchs stand im Raum
Auf eine Kartellbeschwerde des Börsenvereins vom Juni 2014 hin hatte die europäische Kartellbehörde bestimmte Vertragspraktiken des Online-Händlers überprüft. Nach Auffassung des Börsenvereins hatte Amazon damals seine Marktmacht missbraucht, um von Verlagen eine Erhöhung der Rabatte beim E-Book-Einkauf zu erlangen. Nachdem das Bundeskartellamt die Beschwerde an die EU-Kommission weitergegeben hatte, stand der Börsenverein mit der Brüsseler Wettbewerbsbehörde im Dialog, die im Juni 2015 offiziell Untersuchungen einleitete. Im Januar 2017 hatte die EU-Kommission bekanntgegeben, dass Amazon unter dem Druck der Kartellbehörden eingelenkt und angeboten hatte, von seinen Meistbegünstigungsklauseln Abstand zu nehmen.
Börsenverein: Amazon in die Schranken verwiesen
Der Beschluss der EU-Kommission ist laut Börsenverein eine gute Nachricht für alle Verlage und E-Book-Händler. "Die EU-Wettbewerbshüter haben Amazon deutlich in seine Schranken verwiesen und klar gemacht: Der Plan des Online-Händlers, durch Ausnutzung seiner Marktmacht eine monopolartige Stellung aufzubauen, geht nicht auf. Anbieter von E-Books können nur dann ein hochwertiges und vielfältiges Angebot bereitstellen und innovative Geschäftsmodelle entwickeln, wenn sie eine Chance haben, im Wettbewerb mit Amazon zu bestehen.“
Amazon bleibt unter Beobachtung
Das Marktverhalten von Amazon beweise immer wieder, so der Börsenverein, dass das Unternehmen Marktstrukturen, die Qualität und Vielfalt garantieren, nicht fördern sondern zerstören wolle. Es sei deshalb gut und wichtig, dass die EU-Kommission nun bestimmte Vertragsklauseln von Amazon unterbunden habe. "Wir werden das Marktverhalten des Online-Händlers weiterhin wachsam beobachten und einschreiten, wenn es nötig ist“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.