Flüchtlinge dürfen nach Auffassung des Bundesgerichtshofs vorübergehend im Transitbereich eines Flughafens festgehalten werden. Nach einer gewissen Zeit könne dies zwar einem Freiheitsentzug gleichkommen, heißt es in einem am 09.05.2017 in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss vom 16.03.2017. Dies sei allerdings erst nach 30 Tagen der Fall. Dann sei ein Aufenthalt in der Transitzone nämlich nur noch rechtmäßig, wenn ein Richter diesen anordne (Az.: V ZB 170/16, BeckRS 2017, 108852).
BGH, Beschluss vom 16.03.2017 - V ZB 170/16
Redaktion beck-aktuell, 9. Mai 2017.
BGH, Unzulässige Rechtsbeschwerde- Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Unterbringung, BeckRS 2017, 108852 (ausführliche Gründe)