Ein Leerkäufer von Dividendenpapieren, die 1990 im Rahmen von Cum-Ex-Geschäften gehandelt wurden, hat mangels wirtschaftlichen Eigentums an den Papieren keinen Anspruch auf Anrechnung von Körperschaft- und Kapitalertragsteuer. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteil vom 12.12.2016 entschieden. Das FG hat die Revision zugelassen (Az.: 6 K 1544/11 K, AO).
Mehr lesenVwGO §§ 124 II, 124a IV 4, V 2; StVZO § 31a I 1
Bei Fehlen gegenteiliger Anhaltspunkte kann die Bußgeldbehörde grundsätzlich davon ausgehen, dass die im Fahrzeugregister eingetragene Person auch tatsächlich der Halter ist und sich auf die Anhörung dieser Person beschränken. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Außerdem werde eine Fahrtenbuchauflage nicht allein durch Zeitablauf unverhältnismäßig.
OVG Münster, Beschluss vom 07.02.2017 - 8 A 671/16 (VG Arnsberg), BeckRS 2017, 101888
Mehr lesenDurcheinander in der Bundesregierung beim Kampf gegen Hasskommentare und Falschnachrichten im Internet: Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) hat jetzt ihrem Parteifreund und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) dazwischengefunkt. Maas soll eigentlich im Auftrag der Koalition soziale Netzwerke wie Facebook notfalls per Gesetz dazu bringen, nach Beschwerden innerhalb von 24 Stunden auf Hetze, Beleidigungen und Lügen zu reagieren. Nun warnte Zypries in einem Schreiben an die EU-Kommission vor einer zu weitreichenden Regulierung von Plattformen wie Facebook.
Mehr lesenDas Sozialamt ist nicht verpflichtet, die Kosten für die Anschaffung eines Receivers zum Empfang des digitalen Antennenfernsehens DVB-T2 HD zu übernehmen. Dies hat das Sozialgericht Berlin mit Eilbeschluss vom 28.02.2017 entschieden. Die Kosten seien aus der Regelleistung zu tragen. Dies gelte auch für die anfallenden Gebühren für den Empfang privater Fernsehprogramme (Az.: S 146 SO 229/17 ER).
Mehr lesenWerden einem unter Fortfall seiner Bezüge beurlaubten Beamten von einem privaten Arbeitgeber Versorgungszuschläge gezahlt, die dazu dienen, die Versorgungszusage aus dem Beamtenverhältnis aufrechtzuerhalten, sind sie bei der späteren Berechnung des Nachversicherungsbeitrages in der Rentenversicherung nicht mit einzubeziehen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden und der Freien und Hansestadt Hamburg Recht gegeben. Es handele sich nicht um Arbeitsentgelte, die im Zusammenhang mit einer Beschäftigung zuflössen (Urteil vom 14.12.2016, Az.: B 13 R 34/15 R).
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