BRAK: Elektronisches Anwaltspostfach soll zeitnah wieder online gehen

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) will dafür sorgen, dass das elektronische Anwaltspostfach (beA) möglichst zeitnah wieder startet. Im Rahmen einer außerordentlichen Präsidentenkonferenz am 09.01.2018 zu den Problemen des beA betonten die Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern und das Präsidium der BRAK, dass dabei Sicherheit vor Geschwindigkeit gehe. "Erst wenn alle sicherheitsrelevanten Fragestellungen eindeutig geklärt sind, werden wir das beA wieder vollständig in Betrieb nehmen", stellte der Präsident der BRAK, Ekkehart Schäfer, klar. Wegen diesbezüglicher Bedenken war das beA Ende 2017 offline gestellt worden.

BRAK will eigenes Gutachten in Auftrag geben

Künftig wolle sich die BRAK nicht allein auf einen externen Gutachter des Dienstleisters verlassen, sondern ihrerseits einen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfohlenen Experten beauftragen, um die Sicherheit des beA-Systems vor Zurverfügungstellung für die Rechtsanwaltschaft zu testen. Das Gutachten der BRAK werde der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, heißt es in der entsprechenden Mitteilung.

Kritische Experten sollen an Klärung sicherheitsrelevanter Fragestellungen mitwirken

Ferner will die BRAK verschiedene kritische Experten, die sich in den letzten Tagen verstärkt zu den möglichen Risiken der bestehenden Plattform und der erforderlichen Sicherheitsarchitektur äußerten, in den Prozess zur Klärung sicherheitsrelevanter Fragestellungen einbinden. Dazu soll ein sogenannter beAthon stattfinden. Beim beAthon sollen auch institutionell nicht gebundene Experten den Lösungsweg des Dienstleisters zusammen mit den Gutachtern und den technischen Dienstleistern erörtern.

Standardisierte EGVP-Lösungen nicht ausreichend

Die Diskussion am 09.01.2018 war nach Angaben des BRAK-Präsidenten Ekkehart Schäfer auch getragen von dem Wissen darum, dass aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs standardisierte EGVP-Lösungen (EGVP = elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) nicht ausreichen und die Entwicklung des beA erforderlich war. So sei es durch das beA-eigene Hardware Security Module zum Beispiel möglich, verschiedene Zugangsberechtigungen zum Postfach zu gewähren und damit den Anforderungen in Kanzleien zu entsprechen. "Die Datensicherheit im beA-System war und ist jederzeit gegeben", hob Schäfer hervor. Kein Dokument, das über das beA versendet wurde, sei öffentlich gewesen, die Kommunikation sei stets vertraulich und verschlüsselt gewesen.

Nicht betroffene Services wieder online

Services, die von den gemeldeten Sicherheitsrisiken nicht betroffen sind, sollen schon jetzt teilweise wieder aktiviert werden. Das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis (BRAV) soll am 10.01.2018 wieder zur Verfügung stehen, ebenso der europaweite Anwaltssuchdienst Find a Lawyer. Bestellungen von beA-Karten über das Portal der Bundesnotarkammer (BNotK) seien dann wieder möglich.

BRAK äußert sich zu Unklarheiten

Im Rahmen der Diskussion versuchte die BRAK zudem, auch einige Missverständnisse auszuräumen, die die Funktionalität des beA betreffen. So sehe das beA-System keinerlei Beschränkungen vor, wie viele Nachrichten der Nutzer pro Zeiteinheit verschicken darf. Ebenso könne der Nutzer bei jedem Login alle in seinem Postfach befindlichen Nachrichten abrufen. Selbstverständlich müssten aber die Vorgaben der Justiz eingehalten werden, heißt es in der Mitteilung der BRAK. Deshalb dürfe eine Nachricht nicht größer als 60 MB sein und nicht mehr als 100 Anhänge haben.

Redaktion beck-aktuell, 10. Januar 2018.