In der Affäre um die sogenannten Luxleaks hat das höchste Gericht Luxemburgs eine neue Verhandlung für den Hauptangeklagten angeordnet. Die Revisionskammer entschied am 11.01.2018 in Luxemburg, der Widerspruch dieses Angeklagten gegen seine Verurteilung sei berechtigt. Seine Funktion als Hinweisgeber (Whistleblower) sei nicht richtig gewürdigt worden. Der Mann war zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und 1.500 Euro Geldbuße wegen Diebstahls verurteilt worden. Durch die "Luxleaks" waren Steuerdeals internationaler Konzerne mit den luxemburgischen Finanzbehörden öffentlich geworden.
Einspruch eines anderen Angeklagten erfolglos
Der Einspruch eines anderen Angeklagten, der zu 1.000 Euro Geldbuße verurteilt worden war, wurde hingegen abgewiesen. Beide Verurteilte waren Mitarbeiter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die die Konzerne steuerlich beraten hatte. Über das Urteil gegen den Hauptangeklagten nun eine mit anderen Richtern besetzte Kammer des Berufungsgerichts erneut beraten.
Redaktion beck-aktuell, 11. Januar 2018 (dpa).
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