VVG § 153 III 3; VAG § 56a; GG Art. 14; EGVVG Art. 4 I 2
Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts München bestehen gegen die Anwendung des mit Wirkung zum 07.08.2014 in Kraft getretenen § 56a Abs. 3, 4 VAG auf Altverträge keine verfassungsmäßigen Bedenken. Zwar sei die grundsätzlich hälftige Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven des Versicherers durch die Neufassung des § 56a VAG sowie des § 153 Abs. 3 S. 3 VVG durch das am 07.08.2014 in Kraft getretene Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) eingeschränkt worden. Darin liege aber weder ein Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot noch ein Eingriff mit enteignender Wirkung. Darüber hinaus hat das Gericht entschieden, dass für die Höhe der Beteiligung an den Bewertungsreserven allein der Zeitpunkt der Vertragsbeendigung maßgeblich ist. Eine «Fortschreibung» früherer – nicht garantierter – Wertstandsmitteilungen auf einen späteren Stichtag komme auch vor dem Hintergrund der Gesetzesänderung durch das LVRG nicht in Betracht.
OLG München, Beschluss vom 13.01.2017 - 25 U 4117/16 (LG München II), BeckRS 2017, 103732
Mehr lesenDer Deutsche Richterbund (DRB) fordert trotz der akuten Terror-Gefahr in Deutschland eine Sicherheitspolitik mit Augenmaß. "Immer neue Strafgesetze bringen nichts, wenn es im Vollzug hapert, weil Behörden den Kriminellen technisch hinterherhinken, schlecht vernetzt sind oder Personal fehlt", warnte DRB-Vorsitzender Jens Gnisa am 05.04.2017 zum Auftakt des 22. Deutschen Richter- und Staatsanwaltstages in Weimar.
Mehr lesenNach Ansicht von Generalanwalt des Gerichthofs der Europäischen Union Nils Wahl können landwirtschaftliche Erzeugerorganisationen und ihre Vereinigungen unionsrechtswidrige Kartellverstöße begehen. Dies ist nach seinen Schlussanträgen vom 06.04.2017 insbesondere dann der Fall, wenn unter mehreren Erzeugerorganisationen oder ihren Vereinigungen oder zwischen solchen Organisationen und anderen Akteuren des Marktes Absprachen über den Preis oder die auf den Markt gebrachten Mengen getroffen oder Informationen ausgetauscht werden (Az.: C-671/15).
Mehr lesenDie Gesellschaft Forge de Laguiole kann der Eintragung der Marke Laguiole auf Unionsebene insbesondere im Bereich Messerschmiedewaren und Bestecke widersprechen. Nicht widersprechen kann sie hingegen der Eintragung in den Bereichen, in denen sie nicht tatsächlich tätig ist, wie der Gerichtshof der Europäischen Union am 05.04.2017 entschieden hat (Az.: C-598/14 P).
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