Flughafen Dortmund erhebt Bearbeitungsgebühr für Einziehen von Servicegebühren
Wie "Marccus Partners" berichtet, erlaubt die ungarische Billigfluggesellschaft WIZZAIR den Flughäfen bislang, für das Einziehen von Zusatzgebühren eine Bearbeitungsgebühr von den Flugpassagieren zu verlangen ("Servicegebühr auf die Servicegebühr"). In den beiden entschiedenen Fällen sei es um den Flughafen Dortmund gegangen. Sei einem WIZZAIR-Passagier etwa der "Online-Check-in" nicht möglich gewesen, erhebe die Fluggesellschaft für den Check-in am Flughafen eine Gebühr in Höhe von 30 Euro pro Person und Flugstrecke. Außerdem müsse der Fluggast an den gebührenerhebenden Flughafen eine vom Flughafen selbst festgelegte zusätzliche "Servicegebühr auf die Servicegebühr" zahlen, die der Flughafen Dortmund auf fünf Euro festgesetzt habe.
AG: Erhebung der Bearbeitungsgebühr mangels Rechtsgrundlage rechtswidrig
Das AG hat laut "Marccus Partners" entschieden, dass die Erhebung der Bearbeitungsgebühr durch den Flughafen Dortmund rechtswidrig ist. Fluggäste, die diese Gebühr bezahlt hätten, könnten sie vom gebührenerhebenden Flughafen zurückverlangen. Da die Erhebung der Bearbeitungsgebühr zwar dem Flughafen von WIZZAIR vertraglich erlaubt werde, ein Vertragsverhältnis zwischen Fluggast und Flughafen dazu aber fehle, habe der Flughafen keine Rechtsgrundlage für die Erhebung der Zusatzgebühr vom Flugpassagier.