AG Bad Säckingen: Bewährungsstrafe für Rentner nach tödlicher Fahrt in Menschenmenge

Für seine tödliche Irrfahrt in der Fußgängerzone von Bad Säckingen muss der inzwischen 85 Jahre alte Autofahrer nicht ins Gefängnis. Er wurde am 10.05.2017 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Er darf sich außerdem nicht mehr ans Steuer eines Autos setzen und muss 1.500 Euro an die Opferschutzorganisation Weißer Ring zahlen (Az.: 2 LS 24 JS 3442/16).

Wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt

Als er Gas und Bremse seines Automatikautos verwechselte und der Wagen unkontrolliert in eine Menschenmenge raste, habe er sich der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht, entschied das örtliche Amtsgericht. Der Rentner hatte vor Gericht ein Geständnis abgelegt sowie Opfer und deren Angehörige um Verzeihung gebeten.

Zwei Menschen starben

Eine 63 Jahre alte Frau sowie ein 60-jähriger Mann waren bei dem Unglück Anfang Mai 2016 ums Leben gekommen. 27 Passanten wurden verletzt, neun von ihnen schwer. Der Vorfall im Zentrum von Bad Säckingen, direkt an der Grenze zur Schweiz, hatte bundesweit eine Debatte über die Kompetenz von Senioren im Straßenverkehr ausgelöst. Mehrere Opferfamilien waren in dem Prozess als Nebenkläger vertreten.

Pflichttests für Senioren abgelehnt

Das Bundesverkehrsministerium sowie der ADAC hatten nach dem Unglück eine strengere Überprüfung von Senioren mit Pflichttests, wie bereits zuvor, abgelehnt. Der ADAC rief Senioren aber dazu auf, sich selbst kritisch unter die Lupe zu nehmen und im Zweifel Rat bei einem Mediziner zu holen. Zudem hätten regelmäßige Fahrtrainings Sinn, um sich fit fürs Autofahren zu halten.

Technischer Defekt ausgeschlossen

Das Gericht entschied am 10.05.2017, dass dem 85-Jährigen der Führerschein dauerhaft entzogen wird. Er sei wegen altersbedingter Einschränkungen nicht mehr in der Lage, Auto zu fahren. Einen technischen Defekt am Fahrzeug hatten Ermittler in Bad Säckingen ausgeschlossen. Dies bestätigten in dem Prozess auch Gutachter. Der Führerschein war dem Rentner laut Staatsanwaltschaft gleich nach dem Unfall abgenommen worden.

AG Bad Säckingen, Urteil vom 10.05.2017 - 24 JS 3442/16

Redaktion beck-aktuell, 10. Mai 2017 (dpa).

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