Bundesregierung: Einbrecher sollen härter bestraft werden

Die Bundesregierung will das Strafmaß für Einbrecher anheben. Wie die Bundesregierung am 10.05.2017 mitteilte, hat das Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Für den Einbruch in eine Privatwohnung soll danach künftig eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft gelten. Die Möglichkeit, nach unten von der Mindeststrafe abzuweichen, soll es nicht mehr geben. Damit sieht die geplante Neuregelung einen Strafrahmen von einem Jahr bis zehn Jahren Freiheitsstrafe vor. "Wir müssen alles tun, um die Menschen in ihren eigenen vier Wänden so gut wie möglich zu schützen", sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD).

Mehr Möglichkeiten für Strafverfolgungsbehörden

Der Einbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung soll im neuen Absatz 4 des § 244 StGB als Verbrechen ausgestaltet werden. Daneben sollen die Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden bei der Ermittlung der Täter ausgeweitet werden. So ermögliche die geplante Neuregelung auch die Abfrage von verpflichtend gespeicherten Verkehrsdaten, sogenannten Vorratsdaten, wenn ein Einbruch in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung vorliegt, heißt es in der Mitteilung.

Förderung einbruchshemmender Sicherungstechnik ausgeweitet

Die Bundesregierung habe zudem im März 2017 die Förderung für den Einbau von einbruchshemmender Sicherungstechnik ausgeweitet. Bereits Investitionen ab 500 Euro seien jetzt förderfähig. Bislang lag die Mindestsumme bei 2.000 Euro. Die Höhe des Zuschusses beträgt 10% der Investition. Bis zu 1.500 Euro Zuschuss seien möglich. Insbesondere Mieter würden in Zukunft von der Förderung profitieren.

Redaktion beck-aktuell, 10. Mai 2017.

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