BaFin setzt in mehr als 100 Fällen Basiskonto-Eröffnung durch

Seit Mitte 2016 hat in Deutschland jeder Bürger einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto. Der Konteninhaber erhält eine Bankkarte und darf Geld überweisen. Überzogen werden kann ein solches Konto nicht. In mehr als 100 Fällen hat die Finanzaufsicht BaFin bisher beim "Konto für Jedermann" zugunsten von Verbrauchern eingegriffen. "Hat der Verbraucher tatsächlich das Recht auf die Einrichtung eines Basiskontos, können wir seinen individuellen Anspruch durchsetzen", sagte BaFin-Exekutivdirektorin Béatrice Freiwald am 09.05.2017 in Frankfurt am Main.

"Abwehrpreise" der Kreditinstitute unzulässig

Alle Geldhäuser sollen Menschen ohne festen Wohnsitz auf Wunsch ein Basiskonto auf "Guthabenbasis" einrichten. Bislang habe die BaFin dies in rund 110 Fällen durchgesetzt. "Nur 17 Mal mussten wir dies förmlich anordnen, in anderen Fällen haben die Institute nach unserer Anhörung reagiert“, erklärte Freiwald. Die Gebühren sollen dabei "angemessen" sein und können auch einen Gewinn der Institute beinhalten. Aber "Abwehrpreise dürfen die Kreditinstitute nicht verlangen“, betonte Freiwald.

Gerichte entscheiden bei Streit um Gebührenhöhe

Berücksichtigt werden müsse auch das Nutzerverhalten, so Freiwald weiter. "Wer sein Konto wenig nutzt oder auf bestimmte Leistungen verzichtet, zahlt weniger.“ Bisher habe die BaFin zehn Geldhäuser zu ihren Entgeltmodellen angehört. Die meisten hätten diese danach angepasst. Verbraucherschützer waren zuletzt gegen drei Kreditinstitute wegen der Gebühren vor Gericht gezogen. Die Entgelte für Jedermann-Konten, die etwa auch Obdachlosen und Flüchtlingen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichen sollen, seien unangemessen hoch.

Redaktion beck-aktuell, 10. Mai 2017 (dpa).

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