"Abwehrpreise" der Kreditinstitute unzulässig
Alle Geldhäuser sollen Menschen ohne festen Wohnsitz auf Wunsch ein Basiskonto auf "Guthabenbasis" einrichten. Bislang habe die BaFin dies in rund 110 Fällen durchgesetzt. "Nur 17 Mal mussten wir dies förmlich anordnen, in anderen Fällen haben die Institute nach unserer Anhörung reagiert“, erklärte Freiwald. Die Gebühren sollen dabei "angemessen" sein und können auch einen Gewinn der Institute beinhalten. Aber "Abwehrpreise dürfen die Kreditinstitute nicht verlangen“, betonte Freiwald.
Gerichte entscheiden bei Streit um Gebührenhöhe
Berücksichtigt werden müsse auch das Nutzerverhalten, so Freiwald weiter. "Wer sein Konto wenig nutzt oder auf bestimmte Leistungen verzichtet, zahlt weniger.“ Bisher habe die BaFin zehn Geldhäuser zu ihren Entgeltmodellen angehört. Die meisten hätten diese danach angepasst. Verbraucherschützer waren zuletzt gegen drei Kreditinstitute wegen der Gebühren vor Gericht gezogen. Die Entgelte für Jedermann-Konten, die etwa auch Obdachlosen und Flüchtlingen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichen sollen, seien unangemessen hoch.