KG: Haftstrafe für 31-jährigen algerischen IS-Unterstützer

Der Staatsschutzsenat des Kammergerichts (Strafsenat 2A) hat am 10.05.2017 den 31-jährigen Fayssal M. B. wegen Unterstützung der Terrororganisation "Islamischer Staat“ (IS) und wegen Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht strafmildernd, dass der Angeklagte in der Hauptverhandlung zumindest teilgeständig war und bislang nicht vorbestraft ist. Das Rechtsmittel der Revision wurde zugelassen (Urteil vom 10.05.2017, Az.: 2A – 2/16, nicht rechtskräftig).

KG: Angeklagter ein "fanatischer" IS-Anhänger

Nach Überzeugung des Gerichts hat der in Berlin lebende Algerier auf Aufforderung des gesondert verfolgten Farid A. Ende Oktober 2014 einen Geldbetrag von 400 Euro an einen Mittelsmann in der Türkei überwiesen, der diesen plangemäß dann an den gesondert verfolgten Farid A. in Syrien weitergeleitet hat. Der Angeklagte habe gewusst, so das Kammergericht, dass Farid A. dem IS angehöre und mit dem Geld Kriegsgeräte – ein Nachtsichtgerät und ein Zielfernrohr – anschaffen wollte, um diese bei Kampfhandlungen auf Seiten des IS einzusetzen. Der Angeklagte sei ein "fanatischer“ Anhänger des IS, befand der Vorsitzende des Strafsenates in seiner Urteilsbegründung. Mit der Überweisung habe der Angeklagte die Terrororganisation bewusst unterstützen wollen.

Brieftasche gestohlen

Darüber hinaus hat der Angeklagte nach den Feststellungen des Gerichts am Morgen des 01.01.2016 gemeinsam mit dem gesondert verfolgten Farid A. im U-Bahnhof Hallesches Tor in Berlin-Kreuzberg einem betrunkenen Passanten die Brieftasche entwendet, in der sich unter anderem 400 Euro befanden.

Pro-IS-Haltung strafschärfend gewertet

Während sein Teilgeständnis und der Umstand, dass er bisher nicht vorbestraft war, sich strafmildernd auf den Angeklagten auswirkten, wertete das Gericht seine verfestigte "Pro-IS-Haltung“ als strafschärfend. Es gebe keine Anhaltspunkte, dass der Angeklagte sich inzwischen vom IS abgewendet hätte. Er habe sich auch in der Hauptverhandlung nicht vom IS distanziert, so das KG.

KG, Urteil vom 10.05.2017 - 10.05.2017 2A – 2/16

Redaktion beck-aktuell, 11. Mai 2017.

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