Schaffung strafrechtlicher Mindeststandards
Die neue Konvention schaffe verbindliche Mindeststandards bei Strafrechtsvorschriften in Bezug auf die Zerstörung, Plünderung und den illegalen Handel mit Kulturgut, so die Regierung. Sie verpflichte unter anderem dazu, den Diebstahl von Kulturgut, das rechtswidrige Ausgraben, die illegale Ein- und Ausfuhr sowie den Handel mit gestohlenen, illegal ein- oder ausgeführten Kulturgütern zu bestrafen. Die Konvention des Europarates trete in Kraft, sobald mindestens fünf Staaten die Konvention unterzeichnet haben und ihren Beitritt zur Konvention erklären.
"Blutantiquitäten" sind Einnahmequelle der organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus
Kulturstaatsministerin Monika Grütters begrüßt die Konvention als sehr wichtiges Signal zur Stärkung des Kulturgutschutzes auf internationaler Ebene sowie als Bestätigung für das neue deutsche Kulturgutschutzgesetz. Der Generalsekretär des Europarats, Thorbjørn Jagland, erklärte in einer Presserklärung des Europarats vom 03.05.2017: "Wir dürfen nicht länger zusehen, wie Terroristen historische Stätten zerstören und mit wertvollem Kulturgut handeln. Das neue Übereinkommen ist ein wichtiger Schritt bei unseren Bemühungen, das grenzüberschreitende organisierte Verbrechen und Terrorgruppen zu bekämpfen, für die der Handel mit sogenannten Blutantiquitäten eine Einnahmequelle ist."