Der Bundesrat hält den gegenwärtig auf europäischer Ebene bestehenden kollektiven Verbraucherrechtsschutz für nicht ausreichend. Er begrüßt deshalb, dass die europäische Kommission mit der Verbandsklage ein effizientes Instrument zum Schutz kollektiver Verbraucherinteressen zur Verfügung stellen will. In seiner am 06.07.2018 beschlossenen Stellungnahme zum entsprechenden EU-Richtlinienvorschlag (BR-Drs. 155/18) warnt er jedoch davor, dass Verbandsklagen auch zum Schaden der Wirtschaft missbraucht werden können. Er findet es bedenklich, dass die europäische Verbandsklage keine Mindestzahl an betroffenen Verbrauchern erfordert.
Mehr lesenNach einem der größten Medizinskandale der vergangenen Jahre muss ein Apotheker aus dem Ruhrgebiet wegen gepanschter Krebsmedikamente für zwölf Jahre in Haft. Nach Überzeugung des Essener Landgerichts hat der 48-Jährige jahrelang lebenswichtige Medizin seiner Patienten gestreckt, um seinen luxuriösen Lebensstil zu finanzieren. Außerdem wurde am 06.07.2018 ein lebenslanges Berufsverbot gegen den Mann aus Bottrop verhängt.
Mehr lesenDer Bundesrat hat die geplante Entschädigung der Energiekonzerne RWE und Vattenfall wegen des 2011 beschlossenen Atomausstiegs passieren lassen. Die Länderkammer verzichtete am 06.07.2018 auf eine mögliche Anrufung des Vermittlungsausschusses. Wie viel die Konzerne bekommen, wird erst in ein paar Jahren feststehen. Das Bundesumweltministerium geht aber davon aus, dass die Kosten für die Steuerzahler "einen niedrigen einstelligen Milliardenbereich nicht überschreiten". Alternativ hätte die Bundesregierung Laufzeiten für Atomkraftwerke verlängern können, das wollte sie aber nicht.
Mehr lesenNiedersachsen möchte Fluggesellschaften dazu verpflichten, die Identität ihrer Passagiere bei der Abfertigung immer mit den Angaben aus der Flugbuchung zu vergleichen. Dies ist bisher gesetzlich nicht vorgeschrieben. Am 06.07.2018 stellte das Land seinen Gesetzentwurf zur Änderung des Flugsicherheitsgesetzes (BR-Drs. 321/18) im Plenum des Bundesrates vor. Dieses überwies die Vorlage in die Fachausschüsse.
Mehr lesenDer Bundesrat hat am 06.07.2018 Henning Radtke einstimmig zum neuen Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt. Er tritt im Ersten Senat die Nachfolge von Michael Eichberger an.
Mehr lesenDer derzeit noch ausgesetzte Familiennachzug von engsten Familienangehörigen zu subsidiär Schutzberechtigten ist ab 01.08.2018 wieder möglich – allerdings nur für ein begrenztes Kontingent von 1.000 Flüchtlingen pro Monat. Der Bundesrat hat am 06.07.2018 grünes Licht für den vom Bundestag am 15.06.2018 beschlossenen Kompromiss (BR-Drs. 267/18) gegeben. Das Gesetz muss jetzt nur noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Mehr lesenStPO § 244 III; StVO §§ 3, 37 II Nr. 1 S. 5; StGB §§ 222, 315c I Nr. 2d
Bei Verstößen im Zusammenhang mit Ampelschaltungen ist nicht allein auf die Haltelinie abzustellen. Der von der Gelb-Schaltung ausgehende "Bremsbefehl" gilt nach einem Beschluss des Kammergerichts auch, wenn das Fahrzeug erst nach der Haltelinie, aber noch vor dem eigentlichen Kreuzungsbereich zum Stehen gebracht werden kann.
KG, Beschluss vom 23.04.2018 - (3) 161 Ss 18/18 (3/18)-3 Ws 70/18 (LG Berlin), BeckRS 2018, 11217
Mehr lesenDer Bundesrat hat keine Einwände gegen die von der Bundesregierung geplante Einführung einer "Brückenteilzeit" (BR-Drs. 281/18). Den entsprechenden Gesetzentwurf beriet er am 06.07.2018 fristverkürzt im ersten Durchgang und ohne Änderungswünsche.
Mehr lesenDie Durchsuchung des Münchener Büros der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day, die von Volkswagen mit internen Ermittlungen im "Dieselskandal" beauftragt worden war, und die Sicherstellung aufgefundener Unterlagen war verfassungskonform. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschlüssen vom 27.06.2018 entschieden und Verfassungsbeschwerden von VW, der Kanzlei sowie dort tätiger Rechtsanwälte nicht zur Entscheidung angenommen (Az.: 2 BvR 1405/17, 2 BvR 1780/17, 2 BvR 1562/17, 2 BvR 1287/17 und 2 BvR 1583/17).
Mehr lesenVeranstaltungen von Kindertageseinrichtungen stehen nur unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die Kinder die Obhut der Einrichtung noch nicht verlassen haben. Ein Kinderfest, das nach Ende der Betreuungszeit in einer Kindertagesstätte stattfindet, steht demnach nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das Sozialgericht Leipzig entschieden (Az.: S 23 U 168/17, rechtskräftig).
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